Meldung vom 02.07.2014 / KfW

Verwaltungsrat der KfW beschließt Änderungen an der Satzung der KfW

In seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 hat der KfW-Verwaltungsrat Änderungen der Satzung der KfW beschlossen, mit denen die Governance-Regeln des Kreditwesen-Gesetzes (§§ 25c und 25d KWG) für die KfW umgesetzt werden.

Voraussetzung für die Berufung in den Vorstand der KfW war auch bisher schon eine entsprechende fachliche Eignung, ab jetzt muss die Geschäftsleitereignung in der gleichen Weise vorliegen und belegt werden wie bei Geschäftsbanken. Erforderlich ist neben praktischen und theoretischen Kenntnissen im Bankgeschäft auch Leitungserfahrung bei einem Kreditinstitut.

Erweiterte Anforderungen gelten auch für Mitglieder des Verwaltungsrats der KfW. Neben Vorgaben zur Sachkunde und Zuverlässigkeit der Mitglieder enthält das KWG Vorgaben zu Zahl und Struktur der Ausschüsse des Kontrollorgans sowie den dort zu behandelnden Themen. Diese Vorgaben waren an die im KfW-Gesetz geregelten Besonderheiten der KfW anzupassen, so etwa die Vorgaben zur Besetzung des Verwaltungsrates oder die Möglichkeit, Themen abschließend in Ausschüssen zu behandeln. In der Folge wird der Verwaltungsrat zukünftig über vier statt bisher drei Ausschüsse verfügen, die alle klar definierte Aufgaben haben:

  • Der Präsidial- und Nominierungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Behandlung von Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten sowie von grundsätzlichen geschäfts- und unternehmenspolitischen Angelegenheiten. Er evaluiert den Vorstand und den Verwaltungsrat und ermittelt Bewerber für die Besetzung von Stellen im Vorstand und unterstützt die Bundesorgane bei der Bestellung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat.
  • Der Vergütungskontrollausschuss überwacht u.a. die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Vorstand und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Er bewertet die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement und berät den Präsidial- und Nominierungsausschuss im Hinblick auf die Vergütung des Vorstands.
  • Der Risiko- und Kreditausschuss berät den Verwaltungsrat insbesondere zur aktuellen und künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der KfW. Er entscheidet über die Zustimmung zu Krediten, operativen Beteiligungen, Mittelaufnahmen und Swapgeschäften, soweit für diese nach der Satzung dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden müssen.
  • Der Prüfungsausschuss überwacht vor allem den Rechnungslegungsprozess und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems und der Internen Revision. Er überwacht die Durchführung der Abschlussprüfungen und überwacht die zügige Behebung etwaiger vom Abschlussprüfer festgestellten Mängel. Er gibt Empfehlungen an den Verwaltungsrat betreffend die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses.

In seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 hat der Verwaltungsrat der KfW die Besetzung der neuen Ausschüsse beschlossen:

a) Präsidial- und Nominierungsausschuss

  • der Bundesminister der Finanzen
  • der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
  • Ministerpräsident Erwin Sellering (Vertreter: Staatsminister Dr. Markus Söder),
  • Norbert Barthle (Vertreter: Hubertus Heil),
  • Andreas Schmitz (Vertreter: Georg Fahrenschon),
  • Dr. Markus Kerber (Vertreter: Holger Schwannecke) und
  • Reiner Hoffmann (Vertreter: Stefan Körzell)

b) Vergütungskontrollausschuss

  • der Bundesminister der Finanzen
  • der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
  • Ministerpräsident Erwin Sellering (Vertreter: Staatsminister Dr. Markus Söder),
  • Norbert Barthle (Vertreter: Hubertus Heil),
  • Andreas Schmitz (Vertreter: Georg Fahrenschon),
  • Dr. Markus Kerber (Vertreter: Holger Schwannecke) und
  • Reiner Hoffmann (Vertreter: Stefan Körzell)

c) Risiko- und Kreditausschuss

  • der Bundesminister der Finanzen
  • der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
  • der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 
  • der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • Minister Dr. Nils Schmid (Vertreter: Senator Dr. Ulrich Nußbaum),
  • Bartholomäus Kalb (Vertreter: Dr. Gesine Lötzsch),
  • Carsten Schneider (Vertreter: Hubertus Heil),
  • Jan Bettink (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke),
  • Hans-Dieter Brenner (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke),
  • Georg Fahrenschon (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke),
  • Gerhard Hofmann (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke),
  • Andreas Schmitz (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke),
  • Anton F. Börner (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke),
  • Dr. Martin Wansleben (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke) und
  • Robert Feiger (Vertreter: Joachim Rukwied, Holger Schwannecke)

d) Prüfungsausschuss

  • der Bundesminister der Finanzen
  • der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
  • Minister Dr. Norbert Walter-Borjans (Vertreter: Minister Jens Bullerjahn),
  • Herr Klaus-Peter Flosbach (Vertreter: Dr. Gesine Lötzsch),
  • Herr Carsten Schneider (Vertreter: Dr. h.c. Jürgen Koppelin),
  • Herr Georg Fahrenschon (Vertreter: Jan Bettink)
  • Herr Gerhard Hofmann (Vertreter: Jan Bettink) und
  • Herr Andreas Schmitz (Vertreter: Jan Bettink)

Die geänderte Satzung und die angepassten Geschäftsordnungen treten nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht am 1. August 2014 in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt wird auch die ebenfalls am 2. Juli 2014 beschlossene Neubesetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrates wirksam.

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