Meldung vom 13.03.2013 / KfW
Modernisierung der KfW: Anwendung ausgewählter KWG-Normen
Das Bundeskabinett hat heute (13.3.) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des "Gesetz über die KfW" mit dem Ziel der Anwendung ausgewählter KWG-Normen auf die KfW sowie der Prüfungsermächtigung der BAFIN durch das BMF beschlossen. Die KfW begrüßt dies und sieht sich auf ihrem Weg zur Modernisierung und Professionalisierung der KfW bestätigt.
Kern des Gesetzes ist eine sogenannte Verordnungsermächtigung, mit der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt werden soll, im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der festgeschrieben werden soll, dass künftig bestimmte wesentliche bankaufsichtsrechtliche Normen von der KfW entsprechend angewandt werden müssen. Außerdem kann die zu erlassende Verordnung bestimmen, dass die fachliche Aufsicht über Einhaltung dieser bankaufsichtsrechtlichen Normen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank wahrgenommen werden kann. Die vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wahrgenommene Rechtsaufsicht bleibt hiervon unberührt.
Tritt das Gesetz in dieser Form in Kraft und wird die Rechtsverordnung erlassen, wird die KfW auch weiterhin unverändert nicht dem KWG unterliegen - sie wird die betreffenden bankaufsichtsrechtlichen Regelungen lediglich entsprechend anwenden. Vor diesem Hintergrund ist die KfW auch von der sog. Bankenrichtlinie ausgenommen und wird zudem von der CRD IV, welche die Bankenrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie zusammenfassen wird, ausgenommen bleiben. Sie wird zudem nicht der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegen und es bleibt bei der Nullgewichtung der KfW. Hiermit wird dem besonderen gesetzlichen Förderauftrag der KfW Rechnung getragen.
Die KfW ist also auch zukünftig kein "normales" Kreditinstitut, sondern bleibt ein Förderinstitut, dessen Aufgaben im KfW-Gesetz im Einzelnen beschrieben sind. Die Verordnungsermächtigung sieht daher auch vor, dass bei der Auswahl der auf die KfW entsprechend anzuwendenden bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften der gesetzliche Förderauftrag zu berücksichtigen ist. Ebenso ist zu beachten, dass ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis hierbei Anwendung findet.
Die KfW wendet Bestandteile des KWG bereits seit vielen Jahren freiwillig entsprechend an. Hierzu gehören insbesondere die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung (SolvV) und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Zudem unterliegt die Tochter KfW IPEX-Bank seit ihrer Gründung im Jahr 2008 bereits dem KWG und der Prüfung durch die BaFin.
Im Rahmen der umfangreichen Modernisierung der KfW ist gerade auch die Professionalisierung der KfW ein wichtiger Bestandteil neben der strategischen Fokussierung, der Effizienzsteigerung und der Kundenorientierung. Die entsprechende Anwendung von ausgewählten KWG-Normen unterstreicht diesen Weg.
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