Meldung vom 29.10.2021 / KfW
Bund und KfW erweitern Fördermöglichkeiten im Kreditprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Im Zuge der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung rückt im industriellen Sektor neben der Energieeffizienz nunmehr auch die Ressourceneffizienz in den Fokus der Energiewende. Daher werden nun die Förderbedingungen des bisher mit rd. 1 Mrd. EUR zugesagten Förderkrediten sehr erfolgreichen Förderprogramms „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ zum 1. November 2021 angepasst und als „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ weitergeführt.
Konkret werden unter anderem Verbesserungen an der Förderung für Energieeffizienz vorgenommen. Außerdem werden neue Fördermöglichkeiten für Ressourceneffizienz, d.h. Einsparungen der im Unternehmen eingesetzten Ressourcen, sowie für Transformationskonzepte ergänzt. Die Förderung erfolgt mit zinsgünstigen Krediten in Kombination mit hohen Tilgungszuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Die Förderung umfasst Maßnahmen in den Bereichen Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software sowie energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Der Kredithöchstbetrag pro Vorhaben beträgt 25 Mio. EUR. Antragsberechtigt sind Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße. Um noch höhere Investitionsanreize zu bieten, wird der maximal mögliche Tilgungszuschuss je nach Investitionsvorhaben von bisher 10 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR erhöht. Um die Anreize speziell für kleine und mittlere Unternehmen zu erhöhen, wird der bisherig gültige „CO2-Deckel“ für KMU von 700 auf 900 Euro pro eingesparte Tonne CO2 erhöht.
Neben zinsgünstigen KfW-Krediten mit Tilgungszuschuss bietet die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ direkte Investitionszuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Darüber hinaus können Zuschüsse von bis zu 80.000 EUR für die Planung und Umsetzung der unternehmensindividuellen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität („Transformationskonzepte“) beantragt werden.
Anträge können ab dem 1. November 2021 gestellt werden. Weitergehende Informationen stehen unter den folgenden Links zur Verfügung:
Beantragung eines direkten Zuschusses (BAFA): www.bafa.de/eew
Beantragung eines Förderkredits mit Tilgungszuschuss (KfW): www.kfw.de/295
Anträge für die Förderung von Transformationskonzepten können über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH gestellt werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
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