Meldung vom 15.12.2023 / KfW
KfW: Sektorleitlinie für Öl und Erdgas tritt in Kraft
- Erstmals 1,5°C-kompatible Steuerung im Öl- und Erdgassektor
- Effektiver Beitrag zur Transformation in Richtung Treibhausgasneutralität
Die KfW Bankengruppe weitet die Steuerung ihres Neugeschäfts durch Sektorleitlinien entsprechend den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens aus. Nach ihrem umfassenden Kohleausstieg in 2019 hat sie dazu bereits 2021 sechs Paris-kompatible Sektorleitlinien eingeführt.
Seit diesem Monat steuert die KfW darüber hinaus auch neue Finanzierungszusagen im Öl- und Erdgassektor im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen durch weitreichende Ausschlüsse, unter anderem für Erkundung, Erschließung und Förderung von Erdöl und Erdgas. Weiter sind Begrenzungen der Finanzierungen hinsichtlich Volumina und Zeitpunkt vorgesehen (gestaffelte Ausschlüsse). Die Förderung und Erschließung von Erdöl spielte bereits in den letzten zehn Jahren keine Rolle in der KfW, und dies wird nun offiziell in der Sektorsteuerung verankert. Damit etabliert die KfW erstmals eine Steuerung für den Öl- und Erdgassektor, der für den globalen Klimaschutz von hoher Relevanz ist.
Bei den Sektorleitlinien handelt es sich um konzernweit verbindliche Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit von Neuzusagen. Die KfW fokussiert mit ihren Sektorleitlinien auf treibhausgas-intensive Wirtschaftssektoren, um den weltweiten Transformationsprozess in Richtung Treibhausgasneutralität gezielt zu unterstützen. Seit 2021 umfassen die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW die Sektoren Automobil, Eisen- und Stahlerzeugung, Gebäude, Luftfahrt, Stromerzeugung und Schifffahrt. 2022 hat die KfW das Ambitionsniveau ihrer Sektorleitlinien verschärft, indem diese auf der Grundlage des „Net Zero by 2050“- Szenarios der Internationalen Energieagentur auf das 1,5°C-Ziel angepasst wurden. Im Januar dieses Jahres sind diese Sektorleitlinien dann implementiert worden.
Ab diesem Monat ergänzt die KfW die bestehende Steuerung durch eine Sektorleitlinie für den Sektor Öl und Erdgas, die ebenfalls aus dem „Net Zero by 2050“-Szenario abgeleitet wurde. Die Paris-Kompatibilität der Finanzierungszusagen im Öl- und Erdgassektor wird sichergestellt durch konzernweite Finanzierungsbegrenzungen sowie Ausschlüsse, die auch in die Ausschlussliste der KfW Bankengruppe übernommen wurden. Analog zu den Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien der Bundesregierung kann es, sofern die Vereinbarkeit mit dem 1,5°C-Ziel gewährleistet ist, bis Ende 2025 eng begrenzte Ausnahmen im Sektor Gas zur Wahrung der nationalen Sicherheit oder geostrategischen Versorgungssicherheitsinteressen geben.
Hinweis:
Die KfW-Sektorleitlinien sowie weiterführende Informationen zum Sustainable Finance-Konzept der KfW Bankengruppe finden Sie hier Sustainable Finance | KfW.
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