75 Jahre Marshallplan
Der 5. Juni 1947 gilt als Geburtsstunde des Marshallplans. Vor bald 75 Jahren kündigte der damalige US-Außenminister George C. Marshall in einer Rede an der Harvard-Universität das "European Recovery Program" (ERP) an. Für das kriegszerstörte Europa sollte das Wiederaufbauprogramm einen raschen wirtschaftlichen Aufschwung verheißen.
Der amerikanische Kongress bewilligte für das ERP ein Volumen von insgesamt 12,4 Milliarden US-Dollar mit einer Laufzeit von zunächst dreieinhalb Jahren. Ziel des ERP war neben dem Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft, den Kommunismus einzudämmen und einen Absatzmarkt für die amerikanische Überproduktion zu schaffen.
Ihre Unterstützung knüpften die Amerikaner an die Bedingung, dass sich die europäischen Staaten auf eine gemeinsame Wirtschaftsordnung verständig sollten. Bereits im Juli 1947 einigten sich 16 Staaten im Rahmen der Marshallplan-Konferenz darauf – und gingen damit bereits einen ersten Schritt in Richtung europäische Integration.
Im Herbst 1948 lief das ERP schließlich an. Die USA versorgten die teilnehmenden Länder mit Gütern aller Art – Rohstoffen, Lebensmitteln und Sachgütern. Dabei handelte es sich jedoch keineswegs um Geschenke: Die Länder mussten den Gegenwert der Importe in sogenannte Gegenwertfonds einzahlen. Die hier investierten Mittel flossen nicht an die USA zurück, sondern standen der europäischen Wirtschaft fortan als neues Kapital zur Verfügung. Damit bildeten sie die Basis für das sogenannte ERP-Sondervermögen. Um dieses weiterzuleiten, regten die USA und Großbritannien die Gründung einer "Reconstruction Loan Corporation" ("Gesellschaft für Wiederaufbau-Anleihen") an.
Gründung der KfW
Im November 1948 beschloss der Wirtschaftsrat in Westdeutschland das "Gesetz über die KfW" und schuf damit die Grundlage für eine nachhaltige und erfolgreiche Wirtschaftsförderung in Deutschland. Die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18. November 1948 gegründete Förderbank nahm kurz darauf unter ihrem damaligen Namen "Kreditanstalt für Wiederaufbau" in Frankfurt ihre Tätigkeit auf. Mit der Durchleitung von Hilfsgeldern der Alliierten aus dem Marshallplan unterstützte sie maßgeblich den Wiederaufbau des kriegszerstörten Deutschland.
Plakatsammlung Marshallplan/ERP
"Äußerer" und "innerer" Marshallplan
Wie aber funktionierte der Marshallplan? Die Alliierten wollten den Wiederaufbau Europas durch Lieferungen von Lebensmitteln, Rohstoffen und Sachgütern in Milliardenhöhe kräftig stimulieren. Dieser "äußere" Marshallplan wurde durch einen "inneren" Marshallplan begleitet, der den nachhaltigen Erfolg erst ermöglichte. Denn die Lieferungen stellten keine Geschenke dar, sondern mussten bezahlt werden. Die Kaufpreiszahlungen für diese Importe sollten als so genannte "Gegenwertmittel" für Investitionen über die KfW eingesetzt werden.
Zunächst dauerte es noch einige Zeit, bis die ersten Gegenwertmittel durch entsprechende Einfuhren, die über den äußeren Marshallplan finanziert wurden, angesammelt waren. Ende 1949 flossen die ersten Mittel an die KfW, so dass Anfang 1950 der innere Marshallplan, also die Investitionsfinanzierung durch die KfW aus diesen Gegenwertmitteln, anlaufen konnte. Bis Ende 1953 erhielt die KfW in mehreren Tranchen rund 1,89 Mrd. Euro (3,7 Mrd. DM) zur Erstausleihung an die deutsche Wirtschaft.
ERP-Sondervermögen als revolvierender Fonds
1953 lief der Marshallplan aus. Im Londoner Schuldenabkommen wurde jedoch festgelegt, dass Deutschland von den erhaltenen Mitteln lediglich knapp 1 Mrd. US-Dollar zurückzahlen musste. Da der Bund die Tilgung an die Amerikaner aus dem Bundeshaushalt leistete, wurde das ERP-Sondervermögen (ERP-SV), das aus den Gegenwertmitteln entstanden ist, nicht geschmälert. Das ERP-SV wurde nun per Gesetz zu einem revolvierenden Fonds für langfristige Investitionskredite ausgestaltet. Diese sollten zur Förderung und zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft eingesetzt werden: Damit endete die Hilfe – die Selbsthilfe begann!
Durch die Zinseinnahmen wuchs das Sondervermögen im Laufe der Jahrzehnte stark an. Diverse Förderprogramme, ob zur Strukturförderung, Mittelstandsförderung oder Umweltschutz wurden und werden hierüber finanziert. Ab 1990 flossen die altbewährten Marshallplanmittel auch in die neuen Länder. So kamen sie Jahrzehnte später auch dem Teil Deutschlands zugute, dem nach dem Krieg die Beteiligung am Marshallplan durch die sowjetische Besatzungsmacht verwehrt wurde.
Verwaltet wurde das ERP-SV zunächst vom damaligen Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, dem Nachfolger des Marshallplan-Ministeriums. 1961 ging die Verantwortung an das Bundesministerium für Wirtschaft über.
Neuordnung des ERP-Sondervermögens
Im Januar 2007 beschloss die Bundesregierung die Neuordnung des ERP-Sondervermögens. In diesem Zusammenhang wurden zum 1. Juli 2007 4,65 Mrd. Euro als Eigenkapital und 3,25 Mrd. Euro als Nachrangdarlehen in die KfW eingebracht. Die Zweckbindung des Sondervermögens bleibt jedoch erhalten, denn die erwirtschafteten Erträge werden ausschließlich für die ERP-Wirtschaftsförderung und den Substanzerhalt eingesetzt. Auch die Einflussmöglichkeiten der Politik auf die ERP-Wirtschaftsförderung bleiben unverändert. Der KfW stehen jedoch als Bank bessere Mittel zur Verfügung, um die ERP-Wirtschaftsförderung effizient und kostengünstig abzuwickeln.
KfW Stories
Weiterführende Informationen
Literaturtipp
"Wiederaufbau, Welt und Wende. Die KfW – eine Bank mit öffentlichem Auftrag" von Heinrich Harries, Frankfurt am Main 1998.
Stand: Juli 2021
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