Eingangsbereich des Gebäudes der KFW Bank

Bericht des Verwaltungsrats

Sitzungen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäfts­führung und die Vermögens­verwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durchführung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck kamen im Jahr 2024 der Verwaltungsrat, der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss und der Vergütungs­kontroll­ausschuss jeweils dreimal, der Prüfungs­ausschuss zweimal sowie der Risiko- und Kreditausschuss siebenmal zusammen. Die Sitzungen fanden zum Teil virtuell im Rahmen von Videokonferenzen statt.

Portrait Dr. Jörg Kukies
Dr. Jörg Kukies, Bundesminister der Finanzen

In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über

  • den Jahres- und Konzernabschluss der KfW 2023,
  • die Geschäftstätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern, inkl. KfW IPEX-Bank, DEG und KfW Capital,
  • die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risikobereiche,
  • bankenaufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Bankenaufsichts­behörden, die Einhaltung der regulatorischen Kapitalanforderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
  • die Maßnahmen sowohl zur Umsetzung der Strategie KfWplus als auch zur Weiterentwicklung der Unternehmens­kultur sowie
  • die Refinanzierungs­tätigkeiten am Kapitalmarkt, darunter die Emission von Kryptowert­papieranleihen,

zur Kenntnis.

Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten befasst:

  • Das Inlandsgeschäft war im Bereich Unternehmensfinanzierung geprägt durch einen deutlichen Rückgang des Zusagevolumens vor dem Hintergrund der inversen Zinsstruktur und der Beschränkung des beihilfefreien Angebots durch den EU-Referenzzinssatz. Im Fokus der inländischen Förderung standen darüberhinaus die wohnwirt­schaftlichen Förderprogramme unter anderem mit der neuen Heizungsförderung. Die KfW startete die WIN-Initiative zur Hebelung privaten Wagniskapitals, richtete eine Investorenkonferenz zum Thema Energiewende aus und organisierte den Round Table Fernwärme.
  • Im Hinblick auf die Aktivitäten der Förderung der Entwicklungs- und Schwellenländer beriet der Verwaltungs­rat über die Situation im Gaza-Streifen und das Engagement der Finanziellen Zusammen­arbeit vor Ort sowie über das Engagement der KfW in der Ukraine. Auch befasste er sich mit der Bedeutung der KfW Entwicklungsbank bei der Finanzierung von Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen sowie der Stärkung von globalen Partner­schaften (darunter ein Kofinanzierungs­abkommen mit der Weltbank).
  • Für das Geschäftsfeld der internationalen Export- und Projektfinanzierung standen dieses Jahr weiterhin die Begleitung deutscher Investoren sowie insbesondere die Vorbereitung der KfW IPEX-Bank auf die seit Jahres­beginn bestehende aufsichtsrechtliche Unterstellung der EZB im Vordergrund.

Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns, die Fördergeschäfts­entwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungs­ratsvorsitz bzw. seine Vertretung wurden auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.

Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäftsstrategie und genehmigte die Planung für das Jahr 2025. Er nahm die mehrjährige Geschäftsstrategie, die Risikostrategie, erstmals die neue DOR-Strategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie zur Kenntnis.

Jedes Verwaltungsratsmitglied ist verpflichtet, vor der Beschlussfassung den Vorsitzenden des Verwaltungsrats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessenkonflikte zu informieren. Im Berichtszeitraum haben sich im Risiko- und Kreditausschuss bei insgesamt 13 Fällen potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte ergeben; dies führte zu Stimmenthaltungen oder der Nichtmitwirkung an Beschlüssen.

Im Berichtsjahr haben sechs Verwaltungsratsmitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungsratssitzungen teilgenommen. Im Präsidial- und Nominierungsausschuss und im Vergütungskontrollausschuss hat jeweils ein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Im Risiko- und Kreditausschuss waren drei Mitglieder bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend. Im Prüfungsausschuss haben zwei Mitglieder an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

Mitglieder des Verwaltungsrats nahmen im Laufe des Jahres 2024 an sieben Schulungsveranstaltungen und vier Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkundeerfordernisse gemäß Kreditwesengesetz (KWG) teil.

Ausschüsse des Verwaltungsrats

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss beriet in Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben über Vorstands­angelegenheiten. Er empfahl dem Verwaltungsrat insbesondere die Wiederbestellung der Vorstands­positionen für die Konzernsteuerung und Nachhaltigkeit (Vorstandsvorsitzender), für das Risikomanagement und -controlling sowie für die Internationale Finanzierung. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss genehmigte auf Empfehlung des Vergütungs­kontrollaus­sschusses die Anpassung der Bezüge eines Vorstands­mitglieds. Darüber hinaus konkretisierte der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss die grundsätzliche geschäftspolitische Ausrichtung der KfW im Rahmen der Strategischen Leitlinien für das Jahr 2025. Er führte die turnusgemäße Evaluierung der Organe der KfW durch, befasste sich mit der Eignung seiner Mitglieder sowie der Zusammensetzung und formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat. Wiederkehrend setzte sich der Präsidial- und Nominierungsausschuss mit dem Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten auf Ebene des Vorstands und des Verwaltungsrats auseinander. Des Weiteren wurde der Ausschuss zu banken­aufsichtlichen Themen, über die KfW Stiftung und Rechtsstreitigkeiten informiert.

Der Vergütungskontrollausschuss befasste sich mit Vergütungsfragen im Kontext der Vorstandsangelegenheiten und sprach unter anderem zu den Wiederbestellungen jeweils Empfehlungen zu den vergütungsrelevanten Bestandteilen der Vorstandsverträge an den Präsidial- und Nominierungsausschuss aus. Über Berichte gemäß Institutsvergütungs­verordnung wurde der Vergütungs­kontrollausschuss unter anderem über die jährliche Risiko­analyse zur Ermittlung der Risikoträgerinnen und Risikoträger informiert. Im Rahmen dieser Risikoanalyse hat die KfW als Einzelinstitut sowie auf Gruppenebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Der Vergütungs­kontroll­ausschuss nahm die Anpassung der Versorgungs­ordnung 2019 zur Kenntnis. Zudem wurde über die gruppenweite Vergütungsstrategie und die Bemessungs­grundlagen der variablen Vergütung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten.

Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte unter anderem die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlagepflichtigen Kreditengagements und Beteiligungen, Organkredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittelaufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swapgeschäfte. Er befasste sich mit der Risikolage, der Wirksamkeit des Risiko­management­systems sowie der Angemessenheit der Berichterstattung zu Strategie und Risiko.

Ferner wurden das Exposure der KfW in einzelnen Ländern, Regionen und Branchen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken in relevanten Tätigkeitsbereichen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Risikokultur, Stresstesting und Marktpreis­risiken, das Risikoprofil von Finanzierungen in bestimmten Sektoren sowie das Vergütungs­system, insbesondere im Hinblick auf die Institutsvergütungs­verordnung, behandelt.

Eingegangen wurde auch auf die Situation im Gaza-Streifen und das Engagement der KfW Entwicklungsbank im Kontext der palästinensischen Gebiete. Der Ausgang der US-Präsidentschaftswahlen und die Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen waren ebenso wie die Entwicklung in Frankreich nach den Parlaments­wahlen Gegenstand der Beratungen.

Weiterhin hat sich der Ausschuss wiederholt zu ESG- und Informationssicherheitsrisiken sowie Maßnahmen zu deren Mitigierung ausgetauscht. Auch die regulatorischen Kapitalanforderungen an die KfW und die sich aus Basel IV ergebenden Anforderungen wurden diskutiert. Schließlich erörterte der Ausschuss die Risikostrategie einschließlich der Kapitalplanung für die kommenden Geschäftsjahre sowie die neue DOR-Strategie.

Der Prüfungsausschuss befasste sich mit dem Rechnungs­legungsprozess, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2023. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 sowie zur Bestellung des Abschlus­sprüfers für das Jahr 2025 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat aus. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risiko­management­systems, des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Internen Revisionssystems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung, bestimmte Schwerpunkte für die Jahresabschluss­prüfung 2024 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahresabschluss­prüfung 2024 (Teilprüfungsbericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungsplan der Internen Revision für das Jahr 2025 zu. Er begleitete bankenaufsichtliche Themen und beschäftigte sich eingehend mit den Prüfungen der Bankenaufsicht und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekten zur Behebung der Feststellungen und wurde zur künftigen Nachhaltigkeits­berichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie zur Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems der KfW informiert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Informations­technologie.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

Personalien

Im Berichtszeitraum hat der Verwaltungsrat – auf Vorschlag des Präsidial- und Nominierungsausschusses – am 21.03.2024 Herrn Dr. Stefan Peiß mit Wirkung zum 01.01.2025, am 27.06.2024 Frau Christiane Laibach mit Wirkung zum 01.06.2025 und am 05.12.2024 Herrn Stefan Wintels mit Wirkung zum 01.10.2025 jeweils in den Vorstand wiederbestellt.

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 KfW-Gesetz habe ich als Bundesminister der Finanzen für das Jahr 2025 den Vorsitz im Verwaltungsrat von meinem Kollegen Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, übernommen.

Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind zum 01.01.2025 Dr. André Berghegger, Stefan Evers, Dr. Heiko Geue und Dr. Helena Melnikov. Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde Christian Piwarz zum Mitglied des Verwaltungsrats durch den Bundesrat am 14.02.2025 bestellt. Zum 22.02.2024 wurde Olav Gutting, zum 11.04.2024 Dr. Thorsten Rudolph durch den Deutschen Bundestag neu in den Verwaltungsrat bestellt. Unterjährig schieden Dr. André Berghegger sowie Achim Post und zum Jahresende 2024 Senator Dr. Andreas Dressel, Bürgermeister sowie Senator Björn Fecker, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Minister Michael Richter und Dr. Martin Wansleben aus dem Verwaltungsrat aus.

Turnusgemäß sind zum 31.12.2024 ausgeschieden und wiederbestellt worden: Katharina Beck, Verena Hubertz, Dr. Dirk Jandura, Andrea Kocsis und Holger Schwannecke.

Der Verwaltungsrat dankt allen ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.

Jahresabschluss

Die für das Geschäftsjahr 2024 zum Abschlussprüfer bestellte Deloitte GmbH hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zum 31.12.2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der KfW wurde nach den Vorschriften des HGB, der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung am 2. April 2025 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss genehmigt sowie den Konzernabschluss gebilligt.

Frankfurt am Main, 2. April 2025

Der Verwaltungsrat

Vorsitzender

Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Ge­schäfts­berichts 2024 basieren auf dem Finanz­bericht 2024 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäfts­berichts 2024 Wider­sprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanz­bericht auf, hat der Finanz­bericht 2024 der KfW Vorrang.