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    KfW Research

    Geschäftsmodellinnovationen

    Geschäftsmodellinnovationen bezeichnen Änderungen im grundlegenden Ansatz, wie Unternehmen Werte schaffen, diese Werte den Kunden und Nutzern bereitstellen und dabei Gewinne erzielen. Zu diesen zentralen Elementen eines Geschäftsmodells zählen:

    • Das Nutzenversprechen, d. h. der Wert, den die Leistungen des Unternehmens für potenzielle Kunden oder Nutzer haben und damit deren Zahlungsbereitschaft bestimmen.
    • Das Ertragsmodell, d. h. in welcher Form bzw. über welche Wege Erlöse und Gewinne erzielt werden.
    • Die Wertschöpfungsarchitektur, d. h. wie die Leistungen im Zusammenwirken von Lieferanten und Geschäftspartnern erstellt und den Kunden oder Nutzern angeboten werden.
    Schaubild für Geschäftsmodelle

    In der volkswirtschaftlichen Literatur wurden Geschäftsmodellinnovationen bislang nur selten in den Blick genommen. Typischerweise werden dort Innovationen in der anhand der Kategorien Produkt- und Prozessinnovationen erfasst (gemäß der Definition im Oslo Manual von OECD und Eurostat). KfW Research hat daher beim Leibnitz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), Karlsruhe, eine Studie in Auftrag gegeben, die die Geschäftsmodellinnovationen in mittelständischen Unternehmen untersucht.

    Die zentralen Untersuchungsergebnisse sind:

    • Derzeit besteht keine allgemein anerkannte Abgrenzung von Geschäfts­modellinnovationen. Daher werden in der Untersuchung drei verschieden breite Abgrenzungen von Geschäftsmodell­innovationen analysiert, die unterschiedlich hohe Ambitionsniveaus beinhalten (Kasten: „Abgrenzung von Geschäftsmodell­innovationen“).
    • Die engste verwendete Abgrenzung („umfassende Geschäfts­modellinnovation“) erfüllen 7 % der mittelständischen Unternehmen. „Kern-Geschäftsmodell­innovationen“ nehmen 14 % der Unternehmen vor. Die breiteste und am wenigsten anspruchsvolle Definition erfüllen 28 % der Mittelständler („Geschäftsmodell­innovation im weiten Sinn“). Damit kommen Geschäftsmodell­innovationen im Mittelstand selbst in einer sehr breiten Abgrenzung deutlich seltener als „traditionelle“ Produkt- und Prozessinnovationen vor (2022: 40 %).
    • Für alle betrachteten Abgrenzungen von Geschäftsmodell­innovationen gilt, dass deren Hervorbringen kaum in einem Zusammenhang mit der Größe des Unternehmens steht. Die betreffenden Anteile unterscheiden sich nach der Unternehmensgröße nur um wenige Prozentpunkte.
    • Nur ein kleiner Anteil der Unternehmen mit Geschäftsmodell­innovationen bringt nicht zugleich auch Produkt- bzw. Prozess­innovationen hervor. Für die vergleichsweise anspruchsvollen Abgrenzungen von Geschäftsmodell­innovationen fällt der jeweilige Anteil mit 2 bzw. 3 % für umfassende bzw. Kern-Geschäftsmodell­innovationen ausgesprochen gering aus. Selbst für die weite Definition von Geschäftsmodell­innovationen beläuft sich dieser Anteil auf lediglich 8 %.

    Abgrenzung von Geschäftsmodellinnovationen

    Als Unternehmen mit Geschäftsmodell­innovationen im zentralen Bereich des Geschäftsmodells („Kern-Geschäftsmodell­innovation“) gelten Unternehmen, die Änderungen beim Nutzenversprechen oder beim Ertragsmodell vornehmen. Änderungen bei diesen Facetten des Geschäftsmodells wirken sich grundlegend auf die Positionierung des Unternehmens im Markt (hinsichtlich des Leistungsangebots und der Art der Gewinnerzielung) und gegenüber Wettbewerbern aus und verändern seine Attraktivität für Kunden und Nutzer der Leistungen.

    Eine umfassende Geschäftsmodell­innovation liegt vor, wenn zusätzlich zu Geschäftsmodell­innovationen im Kernbereich sowohl eine Veränderung in der Wertschöpfungs­architektur hinsichtlich der Beschaffung als auch hinsichtlich der Absatzseite stattgefunden hat. Die Veränderungen der Wertschöpfungs­architektur können die bestehenden Beziehungen oder auch neue Beziehungen betreffen. Diese Definition ist deutlich anspruchsvoller, da sie erfordert, dass die betreffenden Unternehmen ihr Geschäftsmodell an mehreren zentralen Stellen anpassen.

    Schließlich sind Unternehmen mit Geschäftsmodell­innovationen im weiteren Sinn Unternehmen mit Änderungen bei zumindest einer der vier Facetten Nutzenversprechen, Ertragsmodell, bestehende beschaffungsseitige Wertschöpfungs­architektur sowie bestehende absatzseitige Wertschöpfungsarchitektur. Geschäftsmodell­innovationen im weiteren Sinn umfassen im Vergleich zu Kern-Geschäftsmodellinnovation somit auch jene Unternehmen, die Änderungen bei der bestehenden Wertschöpfungsarchitektur realisiert haben, ohne das Nutzenversprechen oder das Ertragsmodell angepasst zu haben.

    Stand: November 2024

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