Meldung vom 15.04.2013 / KfW

Informationen zur SEPA-Einführung

Was ist SEPA?

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem künftig alle Zahlungen – egal ob innerhalb Deutschlands oder innerhalb Europas – nach einheitlichen Regeln und Standards abgewickelt werden.

SEPA unterscheidet nicht zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen, so dass bargeldlose Zahlungen in Euro über einheitliche Zahlungsinstrumente (dies sind SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) ebenso einfach und sicher abgewickelt werden können, wie dies derzeit auf nationaler Ebene möglich ist.

Der Weg zum SEPA-Zahlungsverkehr begann bereits im Januar 2008 mit der Einführung der SEPA-Überweisung, worauf in den Jahren 2009 und 2010 die Einführung der SEPA-Lastschrift folgte. Die Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs wird nun im Februar 2014 abgeschlossen, indem die Euro-Länder ihre nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abschalten.

SEPA wird in den 27 EU-Staaten, sowie den EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco eingeführt.

Was ist die IBAN?

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der europaweit gültigen Kontonummer "IBAN" (International Bank Account Number), die die nationale Identifizierung eines Bankkontos durch Kontonummer und Bankleitzahl ersetzen wird.

Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang, ist aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem internationalen Teil (einem Länderkennzeichen und einer zweistelligen Prüfziffer) und einem nationalen Teil (mit individuellen Kontodetails).

Vorübergehend zusätzlich erforderlich: der BIC

Bei inländischen Zahlungen muss neben der IBAN bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 ein weiteres Kriterium verwendet werden: der BIC (Business Identifier Code). Der BIC ist ein eindeutiger Code, der mit der heutigen Bankleitzahl vergleichbar ist, und eine Bank grenzüberschreitend eindeutig kennzeichnet.

Der BIC setzt sich zusammen aus einem Kürzel zur Bezeichnung der Bank, einem Länderkennzeichen, einem Ortscode sowie einem Filialkürzel. Für die KfW Frankfurt lautet der BIC beispielsweise "KFWIDEFFXXX".

Woher erhält man IBAN und BIC?

IBAN und BIC finden sich bereits heute auf den Girokontoauszügen nahezu aller Kreditinstitute. Zudem sind die Angaben bereits auf vielen Bankkundenkarten angegeben.

Was hat die SEPA-Einführung konkret mit meinem KfW-Darlehen zu tun?

Da die nationalen Zahlungsverkehrssysteme im Februar 2014 abgeschaltet werden, muss der Zahlungsverkehr spätestens ab diesem Termin über SEPA erfolgen. Die KfW wird daher spätestens ab diesem Termin die Instrumente "SEPA-Überweisung" und "SEPA-Lastschrift" zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs einsetzen und die ihr bekannten Bankverbindungen bestehend aus Kontonummer und Bankleitzahl automatisiert in das SEPA-Format bestehend aus IBAN und BIC übertragen.

Wenn Sie Darlehensnehmer eines bankdurchgeleiteten Darlehens sind – also eines Darlehens, das Ihnen über Ihre Hausbank zur Verfügung gestellt wurde, beispielsweise für eine Eigenheimfinanzierung – haben Sie mit der SEPA-Einführung in der KfW keine direkten Berührungspunkte. Der Zahlungsverkehr zwischen der KfW und Ihrer Hausbank wird auf SEPA umgestellt, ohne dass Sie etwas tun müssen oder in sonstiger Weise davon betroffen sind.

Wenn Sie Darlehensnehmer eines direkt von der KfW ausgereichten Darlehens sind – beispielsweise gehören hierzu alle Darlehen der Bildungsfinanzierung – werden wir die uns von Ihnen vorliegende Bankverbindung bestehend aus Kontonummer und Bankleitzahl automatisiert in das Format IBAN und BIC übertragen, damit Auszahlungen und Einzüge auch künftig wie vereinbart über Ihr Girokonto abgewickelt werden können. Auch hier müssen Sie grundsätzlich nichts tun. In Ausnahmefällen kann es im Rahmen der Umstellung zu der Situation kommen, dass wir Ihre Mithilfe benötigen – beispielsweise, wenn wir Ihre Bankverbindung nicht automatisiert in das neue Format übertragen können.

Voraussichtlich ab Sommer 2013 haben Sie dann ergänzend die Möglichkeit, im Kontakt mit der KfW – beispielsweise in Formularen oder im Kreditnehmerportal – IBAN und BIC anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl zu verwenden. Hierzu finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle weitere Informationen.

Was ändert sich bei Überweisungen?

Überweisungen werden von der KfW ab der Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs ausschließlich über IBAN und BIC ausgeführt. Hier ändert sich für Sie nichts. Sie erhalten alle Zahlungen – wie gewohnt – je nach Art des KfW-Darlehens entweder direkt über Ihre Hausbank oder direkt von der KfW.

Was ändert sich bei Lastschriften?

Mit Einführung der SEPA-Lastschriften sind im Euro-Zahlungsverkehrsraum erstmals grenzüberschreitende Lastschriften möglich.

SEPA-Lastschriften werden in zwei verschiedenen Ausprägungen unterschieden:

1. SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Das SEPA-Basislastschriftverfahren ist das für Verbraucher vorgesehene Verfahren und ähnelt dem heutigen Einzugsverfahren mittels Einzugsermächtigung. Es enthält viele Elemente, die aus diesem Verfahren bereits bekannt sind, beispielsweise die Möglichkeit, Belastungen ohne Angabe von Gründen widersprechen zu können. Dies ist künftig grundsätzlich bis zu acht Wochen nach Belastung möglich.

Die KfW wird das Basislastschriftverfahren in allen Fällen nutzen, bei denen wir fällige Beträge direkt Ihrem Girokonto belasten. Also bei allen Darlehen, die nicht über ein Kreditinstitut zur Verfügung gestellt werden.

2. SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit)

Die SEPA-Firmenlastschrift gleicht eher dem heutigen Abbuchungsverfahren, das überwiegend in den Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen und sonstigen Organisationen genutzt wird und im Privatkundenbereich wenig bekannt ist.

Die KfW wird das Firmenlastschriftverfahren in der Regel bei allen Darlehen nutzen, die über ein Kreditinstitut zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall belastet die KfW fällig werdende Beträge nicht dem Girokonto des Darlehensnehmers, sondern – wie bisher – der Bank, die das Darlehen zur Verfügung gestellt hat.

Aus der Einzugsermächtigung wird ein Mandat

An die Stelle der Einzugsermächtigung tritt künftig das SEPA-Lastschriftmandat (auch als SEPA-Mandat bezeichnet). Es stellt die rechtliche Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften dar.

Die bestehenden Einzugsermächtigungen können dabei als SEPA-Mandat weitergenutzt werden, so dass die Umstellung auf das SEPA-Basislastschriftverfahren mit keinerlei Aufwand für Sie verbunden ist. Die KfW wird mit Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs im Direktkreditgeschäft alle ihr erteilten Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate überführen.

Jedes Mandat wird beim Zahlungsempfänger mit einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet, die als Mandatsreferenz bezeichnet wird. Diese Mandatsreferenz wird im Verwendungszweck jeder Lastschrift angegeben. Daneben verfügt jeder Einreicher von Lastschriften – so auch die KfW - über eine sogenannte „Gläubiger-Identifikationsnummer“, die von der Deutschen Bundesbank vergeben wird. Auch diese Nummer wird im Verwendungszweck jeder Lastschrift angegeben. Die Angabe dieser beiden Informationen ermöglichen Ihnen so einen einfachen Abgleich von Belastungen auf Ihrem Girokonto.

Vorabmitteilungen über bevorstehende Abbuchungen

Die SEPA-Regularien sehen vor, dass Belastungen des Girokontos bei Lastschriften vom Zahlungsempfänger angekündigt werden. Diese Vorabmitteilungen werden auch als Pre-Notification bezeichnet und sollen dem Zahler die Möglichkeit geben, sich auf die Belastung des Kontos einzustellen und für ausreichende Deckung zu sorgen.

Falls Sie ein Darlehen ohne Beteiligung einer durchleitenden Bank direkt über die KfW erhalten haben, werden wir Ihnen daher künftig bei jeder Veränderung des Rückzahlungsplans Ihres Darlehens eine entsprechende Vorabinformation zusenden, aus der Sie die Höhe und die Termine der in Zukunft fällig werdenden Beträge im Detail ersehen können. Im Fall von außerplanmäßigen Belastungen Ihres Girokontos erhalten Sie zusätzlich eine gesonderte Abbuchungsmitteilung mindestens 14 Tage vor dem Einzug des außerplanmäßigen Betrages.

Wichtiger Hinweis für KfW-Darlehen, die wir Ihnen direkt zur Verfügung gestellt haben:

Der Darlehensnehmer eines KfW-Darlehens muss nicht mit dem Inhaber des Girokontos identisch sein, auf dem die fälligen Beträge zur Rückzahlung des Darlehens belastet werden.

Die SEPA-Regularien sehen diesbezüglich vor, dass die Vorabinformationen an den Inhaber des zu belastenden Girokontos gerichtet werden. Sollte diese Situation für Sie zutreffen, werden wir Sie ggf. um Mitteilung der Anschrift des Kontoinhabers bitten, damit wir unserer Informationspflicht nachkommen können.

Wie ist der Zeitplan zur SEPA-Einführung bei der KfW?

Voraussichtlich verwendet die KfW ab Herbst 2013 den SEPA-Zahlungsverkehr für eingehende und ausgehende Zahlungen. Die bestehenden Bankverbindungen und Einzugsermächtigungen werden dazu im Vorfeld automatisiert in die SEPA-Formate überführt.

Sollte Ihre Bankverbindung nicht automatisiert in das SEPA-Format übertragen werden können oder sollten die fälligen Beträge Ihres KfW-Darlehens bei einem direkt an Sie ausgereichten Darlehen über das Girokontos eines Dritten eingezogen werden, benötigen wir ggf. Ihre Mithilfe. Sie erhalten dann ein gesondertes Schreiben der KfW.

Weitere Informationen zu SEPA

erhalten Sie auf der von der Deutschen Bundesbank betriebenen Internet-Seiten

www.sepadeutschland.de.

sowie eine sehenswerte

Video-Einführung zu SEPA

Haben Sie noch Fragen?

Tel. 069-7431 9993 - Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 Uhr

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

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