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Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
Seit 25 Jahren unterstützen wir Sie unkompliziert auf Ihrem Weg zum Wohneigentum. Verwirklichen Sie Ihren Traum vom eigenen Zuhause – mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm!
Egal, ob Sie Wohnraum kaufen oder bauen möchten – unser Programm ist für alle Privatpersonen gedacht, die selbst in ihrem neuen Zuhause wohnen wollen.
Einen Moment bitte. Der KfW-Chatbot wird geladen.
Wir fördern den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Im Einzelnen sind das:
Wir fördern Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie kaufen oder bauen und anschließend selbst darin wohnen.
Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie während der tilgungsfreien Anlaufzeit nur Zinsen und danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 25 Jahre | 5 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 4 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 5 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Den Kredit müssen Sie in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag absichern.
Ihren KfW-Förderkredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Dieser leitet den Kreditantrag an die KfW weiter.
Damit Sie gut auf das Beratungsgespräch bei Ihrem Finanzierungspartner vorbereitet sind, können Sie die Antragsvorbereitung der KfW nutzen.
Gut zu wissen: Das Wohneigentumsprogramm können Sie mit anderen Förderprodukten kombinieren und damit mehr Fördergelder erhalten. Ob das bei Ihnen möglich ist, erfahren Sie in unseren Produktfindern: je nachdem, ob Sie neu bauen oder eine bestehende Immobilie kaufen.
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben bzw. mit den Bauarbeiten beginnen.

Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm(PDF, 164 KB, barrierefrei) | 600 000 3622 |
Die Beispiele mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zeigen Ihnen zu Ihrer Orientierung und Inspiration, wie und wofür Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) nutzen können.
Weitere Informationen und die genauen Konditionen zu Ihrem Vorhaben erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
Daniel, ein alleinerziehender Vater, möchte endlich aus seiner Mietwohnung ausziehen. „Ein eigenes Häuschen mit Garten und Platz für mich und meine Tochter“, beschreibt er seinen Traum. In einem ländlichen Wohngebiet findet er das ideale Haus zum Kauf für seine kleine Familie.
Vor der finalen Unterschrift unter dem Kaufvertrag reflektiert Daniel noch einmal seine Ziele. „Ich bin überzeugt, dass ich mein Geld lieber in unser Eigenheim investieren möchte, als ein Leben lang in Fremdeigentum zu wohnen.“ Daher entscheidet er sich bewusst für eine Immobilie, die seinen Vorstellungen vom eigenen Heim entspricht.
Die zukünftige, eigene Immobilie ist eine gut instandgehaltene 110 m2 große Doppelhaushälfte. Daniel informiert sich über die Fördermöglichkeiten der KfW für den Erwerb solcher Objekte. „Es ist wichtig, sorgfältig zu planen und konsequent bei den eigenen Wünschen zu bleiben“, betont er.
„Ich spare mir endlich die Miete und kann mein Eigentum nach unseren Vorstellungen gestalten“, freut sich Daniel. „Jetzt haben wir ein Zuhause, das Raum für unsere Entfaltung bietet und viele Möglichkeiten für die Zukunft bereithält.“
| Kosten | Euro |
|---|---|
| Kaufpreis des Hauses (110 m2) | 300.000 |
| Kaufnebenkosten (z. B. Steuern, Notar) | 35.000 |
| Gesamtkosten | 335.000 |
| Finanzierung | Euro |
|---|---|
| KfW-Wohneigentumsprogramm (124) | 100.000 |
| Sparguthaben bzw. Eigenkapital | 45.000 |
| Weiterer Kredit | 190.000 |
| Gesamtsumme | 335.000 |
Das junge Paar Paul Schmidt und Sophie Rose, beide Mitte 30, informiert sich über den Hauskauf. „Wir wollen eine Familie gründen – idealerweise in einem nachhaltigen Eigenheim“, erläutert Sophie ihre Vision. Im Randgebiet einer Großstadt fanden die beiden eine kleine Immobilie, die ökologisch gut aufgestellt ist und die sie erwerben möchten.
„Bevor wir einen Vertrag unterschreiben, ist uns besonders wichtig, dass unser neues Zuhause zukunftssicher ist.“ Daher konzentrieren sich die beiden ausschließlich auf Immobilien, die entweder bereits mit einer Effizienzhaus-Stufe gebaut oder entsprechend saniert wurden.
Der vorherige Eigentümer hat das nun erworbene Objekt frisch zum Effizienzhaus 40 saniert. Dabei zog er einen Experten für Energieeffizienz hinzu, der Paul und Sophie umfassend über die Standards und den Lebenszyklus ihres zukünftigen 100 m2 großen Eigenheims informierte – sowie über die Fördermöglichkeiten der KfW für den Kauf solcher Objekte. „Es erfordert sorgfältige Planung und konsequente Maßnahmen, um eine Effizienzhaus-Stufe 40 zu erreichen“, erklärt der Experte.
„Wir haben nahezu keine laufenden Heizkosten mehr“, freut sich Paul. So bleibt dem jungen Paar jeden Monat mehr Geld, um die Kredite zurückzuzahlen. Gleichzeitig profitieren die beiden von der Förderung der vom vorherigen Eigentümer durchgeführten Sanierungen. Da Paul und Sophie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, für die die Kosten der Sanierung explizit im Kaufvertrag aufgeführt sind und für die Sanierung auf das Effizienzhaus 40 bislang noch keine Förderung in Anspruch genommen wurde, können sie für ihren Hauskauf nicht nur das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) in Anspruch nehmen, sondern im Zuge des Ersterwerbs auch die Förderung Wohngebäude – Kredit (261). „Wir haben jetzt ein Zuhause mit toller Atmosphäre und ausreichend Wohnfläche. Genügend Raum, wenn wir später mal zu dritt oder zu viert sind“, sagt Sophie.
| Kosten | Euro |
|---|---|
| Kaufpreis des Hauses (100 m2, Effizienzhaus-Stufe 40) | 450.000 |
| Kaufnebenkosten (z. B. Steuern, Notar) | 45.000 |
| Gesamtkosten | 495.000 |
Bei der Finanzierung wurden zwei Förderprodukte vorteilhaft kombiniert: KfW-Wohneigentumsprogramm (124) und Wohngebäude – Kredit (261).
| Finanzierung | Euro |
|---|---|
| KfW-Wohneigentumsprogramm (124) | 100.000 |
| Wohngebäude – Kredit (261): 110.000 Euro für Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE mit 20 % Tilgungszuschuss und 5.000 Euro für separat ausgewiesene Baubegleitung mit 50 % Tilgungszuschuss | 115.000 |
| Sparguthaben bzw. Eigenkapital | 100.000 |
| Weiterer Kredit | 180.000 |
| Gesamtsumme | 495.000 |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Nein. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Lediglich die durch Rechnung belegten Materialkosten sind förderfähig und können mitfinanziert werden.
Sie müssen den Antrag vor Vorhabensbeginn stellen. Als Vorhabensbeginn gilt:
Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch inklusive KfW-Förderung bei Ihrem Finanzierungspartner zum geplanten Vorhaben.
Der formgerechte Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei uns eingehen. Bei Eingang nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist eine Förderung möglich, wenn das Vorhaben zu weniger als 50 % realisiert ist (Baufortschritt kleiner 50 %, bei Erwerb Kaufpreiszahlung geringer 50 %).
Wird ein Objekt von einem Bauträger erworben, wird ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen. Der Abschluss des Kaufvertrages gilt in diesem Fall als Vorhabensbeginn.
Im Gegensatz dazu wird bei Abschluss eines Werkvertrages mit einem Bauunternehmen das Vorhaben mit dem "ersten Spatenstich" begonnen.
Spätestens 12 Monate nach Abruf des Kredits.
Ja. Der Kredit kann auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Verkäufer verbleiben oder auf ein neues Objekt übertragen werden. Voraussetzung ist eine lückenlose grundpfandrechtliche Besicherung.
Ja, eine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung ist grundsätzlich förderfähig. Wichtig hierbei ist, dass die neugebaute bzw. erworbene Wohnung von dem Angehörigen selbst genutzt wird. In diesen Fällen beträgt der Förderhöchstbetrag 100.000 Euro je Wohneinheit. Bitte stellen Sie pro Wohneinheit einen separaten Antrag.
Beispiel für unentgeltliche Überlassung an Angehörige:
Ja, die Auszahlung der Geschwister können Sie im KfW-Wohneigentumsprogramm mitfinanzieren. Voraussetzung ist, dass Sie als Antragsteller die Immobilie selbst nutzen oder Angehörigen unentgeltlich überlassen (vergleiche folgende Frage).
Ja, sofern Sie noch kein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm für dieses Objekt in Anspruch genommen haben.
Die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet Ihr Finanzierungspartner auf Basis des vereinbarten Kreditzinssatzes. Er nutzt dazu eigene Verfahren, die alle gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen.
Ja. Die Kredite müssen immer mindestens in Kredithöhe grundpfandrechtlich besichert werden. Das mit dem Kredit geförderte Objekt muss sich in Deutschland befinden.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
Unser Chatbot zum KfW-Wohneigentumsprogramm beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr.
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