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Gebäude energieeffizient sanieren
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Dabei fördern wir alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 Erneuerbare-Energien oder Nachhaltigkeits-Klasseoder besser führen. Dazu gehören auch die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.
Wir fördern
Wichtig: Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Folgende Varianten stehen Ihnen zur Verfügung:
| Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung | Sollzins pro Jahr | Effektiver Jahreszins |
|---|---|---|---|---|
| bis zu 5 Jahre | bis zu 1 Jahr | bis zu 5 Jahre | -,-- % - -,-- % | -,-- % - -,-- % |
| bis zu 10 Jahre | bis zu 2 Jahre | bis zu 10 Jahre | -,-- % - -,-- % | -,-- % - -,-- % |
| bis zu 20 Jahre | bis zu 3 Jahre | bis zu 10 Jahre | -,-- % - -,-- % | -,-- % - -,-- % |
| bis zu 30 Jahre | bis zu 5 Jahre | bis zu 10 Jahre | -,-- % - -,-- % | -,-- % - -,-- % |
Eine detaillierte Übersicht der Preisklassen und Laufzeiten finden Sie in der Konditionenübersicht.
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr maximaler Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss:
| Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien | 10 % |
| Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % |
| Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien | 5 % |
| Effizienzgebäude 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % |
| Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien | - |
| Effizienzgebäude 70 Nachhaltigkeits-Klasse | 5 % |
| Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien | 5 % |
| Effizienzgebäude Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % |
Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.
Das Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe setzt voraus, dass erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Voraussetzung für die Förderung: Planen Sie Ihr Vorhaben. Mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude“ qualifiziert ist.
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behalten wir uns vor, die Zusage zu widerrufen.
Vor dem Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner.
Ihr Finanzierungspartner benötigt von Ihnen die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“. Im gBzA-Center finden Sie die Produktnummer 263. Hier geben Sie und Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte die benötigten Daten ein. Anschließend übermitteln Sie die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ an Ihren Finanzierungspartner.
Mit den von Ihnen übermittelten Daten beantragt Ihr Finanzierungspartner den Kredit für Sie. Ihr Kreditantrag berücksichtigt dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung, sondern auch für die Baubegleitung und für die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Hinweis: Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab. Darin ist vereinbart, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Dies gilt auch für Kaufverträge im Rahmen des Ersterwerbs.
Nutzen Sie dafür gerne unsere Musterformulierungen:
Musterformulierung aufschiebende Bedingung
Musterformulierung auflösende Bedingung
Der Antrag ist vor dem Beginn der Bauarbeiten (Lieferungs- oder Leistungsverträge) bzw. vor der ersten Kaufpreiszahlung (Kaufvertrag) zu stellen.
Besprechen Sie Ihre Förderung zuerst mit dem Kundenbetreuer der KfW. Dieser dokumentiert das Beratungsgespräch zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem KfW-Formular.
Anschließend können Sie Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen, zum Beispiel Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragen.
Bitte beachten Sie: Diese Möglichkeit besteht nicht beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes (Ersterwerb).
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) ein, die Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie ausstellt. Wir prüfen die Bestätigung und schreiben Ihnen den Tilgungszuschuss gut.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Nichtwohngebäude – Kredit(PDF, 204 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4822 |
| Richtlinie |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 845 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Effizienzgebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
| Datenliste subventionserhebliche Tatsachen(PDF, 132 KB, barrierefrei) | 600 000 4943 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Nachweis der Betroffenheit vom Hochwasser 2021(PDF, 156 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4944 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite – Endkreditnehmer(PDF, 141 KB, barrierefrei) | 600 000 2388 |
| Datenschutzhinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ihr Finanzierungspartner leitet Ihre Antragsdaten zur Prüfung an die KfW weiter. Sofern alle Prüfungen unmittelbar abgeschlossen werden können, erhält der Finanzierungspartner von der KfW sofort eine Rückmeldung. Sind für eine Entscheidung vertiefte Prüfungen erforderlich, fordern wir bei Ihrem Finanzierungspartner die notwendigen Unterlagen und Angaben an und geben ihm Informationen zu unseren aktuellen Bearbeitungszeiten.
Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Finanzierungspartner weitere Prüfungen für den Abschluss eines Kreditvertrages vornehmen muss. Die KfW kann daher im konkreten Fall keine Aussage zu den gesamten Bearbeitungszeiten Ihres Kreditantrages treffen.
Ja, wenn das Boardinghaus einen hoteltypischen oder hotelähnlichen Charakter aufweist und gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Nichtwohngebäude bilanziert werden kann.
Einen Anbau mit einer Nettogrundfläche < 50m2 können Sie über diesen Kredit finanzieren. Anbauten, die eine größere Nettogrundfläche aufweisen, sind ausschließlich als Neubau förderfähig.
Eine Ausnahme bilden Anbauten von denkmalgeschützten Gebäuden. Diese sind immer als Sanierung förderfähig.
Ja, der Kredit kann bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ kann der Kredit beim Verkäufer verbleiben.
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