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Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen
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Wir fördern den Neubau und den Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen
Diese Anforderungen bestätigen Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit.
In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.
Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab
Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude:
| Anzahl der Kinder | Max. Haushaltseinkommen | Max. Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 | 90.000 Euro | 170.000 Euro |
| 2 | 100.000 Euro | 170.000 Euro |
| 3 | 110.000 Euro | 200.000 Euro |
| 4 | 120.000 Euro | 200.000 Euro |
| ab 5 | 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind | 220.000 Euro |
Folgende Kredithöchstbeträge gelten für die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG:
| Anzahl der Kinder | Max. Haushaltseinkommen | Max. Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 | 90.000 Euro | 220.000 Euro |
| 2 | 100.000 Euro | 220.000 Euro |
| 3 | 110.000 Euro | 250.000 Euro |
| 4 | 120.000 Euro | 250.000 Euro |
| ab 5 | 130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind | 270.000 Euro |
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Spezialisten hinzu:
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit haben das notwendige Fachwissen für klimafreundliches Bauen. Sie sorgen für eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude zu bauen – und dafür staatliche Fördermittel zu erhalten
Wir empfehlen eine Haftungsklausel im Kaufvertrag aufzunehmen, wenn Sie ein neues Effizienzhaus/eine neue Eigentumswohnung erwerben. Wichtig ist dabei, dass diese Klausel die Haftung des Verkäufers zur angegebenen Effizienzhaus-Stufe beinhaltet. Nutzen Sie dafür gerne die unverbindliche Musterformulierung.
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Haben Sie Ihr Bauvorhaben abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.
Außerdem benötigen wir folgende Nachweise:
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Wohneigentum für Familien(PDF, 226 KB, barrierefrei) | 600 000 5060 |
| Anlage zum Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude: Technische Mindestanforderungen(PDF, 236 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 5054 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 137 KB, barrierefrei) | 600 000 5056 |
| Datenliste subventionserheblicher Tatsachen(PDF, 124 KB, barrierefrei) | 600 000 5081 |
| Liste der technischen FAQ – Klimafreundliches Gebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
Das Beispiel mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zeigt Ihnen zu Ihrer Orientierung, wie Sie das Förderprodukt Wohneigentum für Familien – Neubau (300) nutzen können.
Weitere Informationen und die genauen Konditionen zu Ihrem Vorhaben erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
„Wir bauen gerade unser kleines Zuhause und das möglichst nachhaltig“, sagt Hannah. Lange hat sie mit ihrem Mann nach einem Haus für sich und die zwei gemeinsamen Kinder geschaut. „Zuerst wollten wir kaufen, aber die Preise und das aktuelle Angebot passten für uns nicht zusammen“, ergänzt Noah. Nachdem sie sich bei der Bank über Fördermöglichkeiten informierten, beschlossen die beiden, selbst zu bauen.
„Wenn wir schon Geld in die Hand nehmen, dann möchten wir auch wirklich eigene vier Wände, so wie wir uns sie wünschen“, ergänzt Hannah. Zusammen kommen die beiden auf ein Jahreseinkommen von gut 85.000 Euro. Gebaut werden soll ein Haus in einem städtischen Vorort mit vier Zimmern auf 100 m² für 600.000 Euro.
Ein Experte für Energieeffizienz begleitet das Projekt, um den Neubau so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. Er beriet das junge Paar auch bei der Kombination mit einem weiteren Förderprodukt.
Aus diesem Grund kombiniert das Paar die Förderung „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) mit dem „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124).
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Baukosten | 600.000 Euro |
| Grundstück | 250.000 Euro |
| Grunderwerbsteuer | 15.000 Euro |
| Grundbuch- und Notarkosten | 3.500 Euro |
| Gesamtkosten | 868.500 Euro |
| FInanzierung | Betrag |
|---|---|
| Wohneigentum für Familien – Neubau (Max. Kreditbetrag bei 2 Kindern) | 170.000 Euro |
| KfW-Wohneigentumsprogramm (124) | 100.000 Euro |
| Weiterer Kredit bei der Hausbank | 598.500 Euro |
| Gesamtsumme | 868.500 Euro |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Eigentümer eines Wohngebäudes oder eines Anteils an einem Wohngebäude in Deutschland sind, kommt die Förderung nicht in Frage.
In einem Klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der Technischen Mindestanforderungen Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis von Biomasse nicht eingesetzt werden.
Mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen, Kochherde), die nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und die nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sind von dem Ausschluss nicht erfasst und dürfen eingesetzt werden.
Ja, erste Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag (beim Erstkauf) können Sie unter den unten aufgeführten Voraussetzungen auch vor Antragstellung schon abschließen.
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- und Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Musterformulierung aufschiebende Bedingung
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Ihren Kaufvertrag abschließen. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Entscheidend ist, dass Sie kein Eigentum besitzen, wenn Sie den Antrag stellen. Sobald das bestehende Wohngebäude abgerissen wurde, erfüllen Sie diese Voraussetzung. Den Antrag können Sie frühestens einen Tag nach dem Abriss stellen.
Nein, wir akzeptieren nur den Einkommensteuerbescheid als Nachweis für das Einkommen. Das heißt, dass beispielsweise Bescheinigungen des Steuerberaters oder des Finanzamtes im Vorgriff auf den Einkommensteuerbescheid nicht anerkannt werden.
Nein. Wenn eine Person bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten hat, kommt dieses Förderprodukt nicht für Sie in Frage.
Leben Kinder nach Trennung der Eltern in zwei Haushalten, können sie von beiden Elternteilen zur Erfüllung der Förderbedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder im jeweiligen Haushalt gemeldet sind. In welcher Form (Haupt- oder Nebenwohnsitz) spielt keine Rolle.
Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehraufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vorhaben die in Deutschland für Bauvorhaben geltenden gesetzlichen Regelungen einhalten muss. Dies betrifft insbesondere Regelungen in den Bereichen Baurecht, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Immissionsschutz.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
Unser Chatbot zum Wohneigentum für Familien – Neubau beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr.
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