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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Wir fördern private Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.

Einfamilienhaus (ohne Einliegerwohnung)

Für Privatpersonen, die ihr eigenes bestehendes Einfamilienhaus in Deutschland selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) oder vermieten.

Ungeteiltes Mehrfamilienhaus

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (auch Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung) bei denen ein Heizungstausch durchgeführt wird und die einen Basisantrag stellen möchten. Mit Vorliegen des Basisantrags können Eigentümerinnen und Eigentümer für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit einen Zusatzantrag stellen.

Wohnungseigentümergemeinschaft

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), bei denen die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden und die einen Basisantrag stellen möchten. Mit Vorliegen des Basisantrags können Eigentümerinnen und Eigentümer für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit in der WEG einen Zusatzantrag stellen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in WEG, bei denen Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Zum Antrag für Maßnahmen am Sondereigentum (Selbstnutzung oder Vermietung)