Kredit Nr.523Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Antrag beim Finanzierungspartner stellen

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