Pressemitteilung vom 23.07.2021 / KfW, Inlandsförderung
KfW startet Hochwasser-Hilfe für Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen
- 500 Mio. EUR für Kommunen zur Beseitigung von Hochwasserschäden
- KfW subventioniert Zinssatz im Programm Investitionskredit für Kommunen auf -1,00 %
- Kreditangebot für Kommunale Unternehmen und Gemeinnützige Organisationen
Die KfW bereitet kurzfristig ein Hilfsprogramm für Kommunen in den vom Hochwasser betroffenen Bundesländern im Umfang von 500 Mio. EUR vor. Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen soll ab dem 28. Juli für die Beseitigung von Hochwasserschäden der „Investitionskredit Kommunen“ der KfW mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem von der KfW subventionierten Zins von -1,00 % zur Verfügung gestellt werden. Anträge aus dem „IKK-Sonderprogramm Beseitigung von Hochwasserschäden 2021“ können bis zum 30.06.2022 gestellt werden. Vorgesehen ist zudem, dass Unternehmen in kommunaler Trägerschaft sowie gemeinnützige Organisationen für die Beseitigung von Hochwasserschäden einen Betriebsmittelkredit aus dem KfW-Programm „Investitionskredit Kommunale Unternehmen“ mit einer Laufzeit von 10 Jahren nutzen können.
Die KfW will damit die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der betroffenen Bundesländer ergänzen, die über ihre jeweiligen Landesförderinstitute finanzielle Hilfsprogramme für betroffene Privatpersonen und Unternehmen anbieten.
Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig, sagt: „Ich bin erschüttert von dem menschlichen Leid und den enormen materiellen Schäden, die dieses Hochwasser verursacht hat. Die Bewältigung dieser Katastrophe ist eine Herausforderung an unsere gesamte Gesellschaft. Da ist es gut, dass wir in Deutschland mit den Landesförderinstituten, der KfW und der Deutschen Kreditwirtschaft über ein hochentwickeltes und differenziertes Fördersystem verfügen, das jetzt erneut zeigen muss, was es kann. Die KfW nimmt ihre Verantwortung wahr und unterstützt mit eigenen Erträgen und passgenauen Förderinstrumenten die betroffenen Kommunen beim Wiederaufbau der Infrastruktur.“
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