Effizienzgebäude
Wie energieeffizient ist eine Immobilie? Dafür gibt es einen Maßstab: das Effizienzgebäude. Wie hoch Ihr Tilgungszuschuss ist, hängt davon ab, welche Effizienzgebäude-Stufe Ihre Immobilie erreicht.
Zugige Hallen, Fassaden ohne Dämmung, alte Heizungsanlagen – vielerorts Normalzustand in der kommunalen Infrastruktur. Hier besteht riesiges Potenzial, um in Zukunft Energie zu sparen und das Klima zu entlasten. Kein Wunder, dass energieeffiziente Gebäude ein wichtiger Bestandteil der Energiewende sind. Deshalb werden sie staatlich gefördert – sowohl Neubauten als auch Sanierungen im Gebäudebestand. Vorteil für Eigentümer und Betreiber: Sie profitieren von hoher Förderung und sparen dauerhaft Heizkosten.
Das Effizienzgebäude ist ein energetischer Standard für Nichtwohngebäude, für den es verschiedene Stufen gibt – ähnlich wie beim Standard für Wohngebäude, dem Effizienzhaus. Die Effizienzgebäude-Stufe setzt sich aus zwei Kriterien zusammen:
Die Effizienzgebäude-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Die Werte von 40 bis 70 kennzeichnen die unterschiedlichen Effizienzgebäude-Stufen. Ein Effizienzgebäude der nicht mehr förderfähigen Stufe 100 erfüllt zu 100 % die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ein Effizienzgebäude 40 verbraucht nur 40 % der Energie und verliert weniger Wärme. Zwischen diesen Effizienzgebäude-Stufen liegen noch die Stufen 55 und 70.
Ergänzend zu den Effizienzgebäude-Stufen wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwei neue Förderklassen eingeführt:
Die Effizienzgebäude-Stufe ergibt sich aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen, vor allem aus den Bereichen Dämmung, Heizung und Lüftung.
Aber: Jedes Gebäude ist anders. Gleiche Maßnahmen können an verschiedenen Gebäuden zu unterschiedlichen Effizienzgebäude-Stufen führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen.
Möchten Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren? Auch hier können Sie durch energetische Maßnahmen Energie und Heizkosten sparen.
Auflagen des Denkmalschutzes erfordern natürlich ein behutsames Vorgehen. Deshalb gelten vereinfachte Förderbedingungen für Baudenkmale.
Dabei unterstützt Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit besonderer Qualifikation für Denkmalschutz. Experten in Ihrer Nähe finden Sie in der Liste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird. Dort können Sie in der Suchfunktion die Option "Nichtwohngebäude Denkmal“ auswählen.
Bei energetischen und klimafreundlichen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienzgebäude beantragen möchten.
Gut zu wissen: Für die Baubegleitung sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz zugelassen, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit finden Sie über die Internetseite qng.info.
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