Heizungsanlagen
Energiekosten treiben die Betriebskosten kommunaler Unternehmen immer weiter in die Höhe. Wenn es um die Heizkosten geht, können Sie gezielt gegensteuern: Nutzen Sie vorhandene Wärme möglichst effizient – und erzeugen Sie Ihre eigene Wärme aus erneuerbaren Energien.
Seit August können Sie die neuen Förderprodukte "Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)" und "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)" beantragen. Mit dem Zuschuss 522 fördern wir den Kauf und den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in Nichtwohngebäuden. Ergänzend kommt der Förderkredit 523 für höhere Investitionen in Frage.
Möglich macht es zum Beispiel moderne, klimafreundliche Heizungstechnik – am besten finanziert mit Förderung vom Staat. Fördermittel für eine neue Heizung erhalten Sie dabei für die Sanierung von Verwaltungs-, Betriebs- und anderen Nichtwohngebäuden. Voraussetzung: Sie erfüllen mindestens die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 70 oder Effizienzgebäude Denkmal.
Welche Heizungssysteme kommen in Betracht? Wie werden sie gefördert? Entdecken Sie die wichtigsten Fakten und schöpfen Sie die Fördermöglichkeiten aus.
Beim Energie-Contracting übernimmt ein externer Energielieferant (Contractor) die Wärmeversorgung einer oder mehrerer Immobilien. Das heißt, er kümmert sich sowohl um den Einbau oder die Modernisierung der Heizungsanlage als auch um die spätere Wartung.
Wir fördern den Einbau einer Heizungsanlage, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 70 oder Effizienzgebäude Denkmal erfüllen.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu, wenn Sie
Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienzgebäude beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die notwendigen Bestätigungen für Sie.
Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Alle weiteren aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Landingpage zur Heizungsförderung.
Nichtwohngebäude – Kredit
Gebäude energieeffizient sanieren
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