Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.
Nichtwohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude", wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Wohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude", wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in Wohnfläche umwidmen.
Art der Nichtwohnfläche
Art der Wohnfläche nach Umwidmung
Förderung
Unbeheizte Nichtwohnfläche
Neue Wohneinheit
Wie bei einem Neubau
Unbeheizte Nichtwohnfläche
Erweiterung von bestehender Wohneinheit
Wie bei einer Sanierung
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche
Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit
Wie bei einer Sanierung
Beheizte Nichtwohnfläche
Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit
Wie bei einer Sanierung
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für
einzelne energetische Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder der Heizung, mit denen Sie nicht mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 oder das Effizienzhaus Denkmal erreichen. Für diese Einzelmaßnahmen können Sie einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Wir fördern alle, die klimafreundlich sanieren. Dazu gehören:
Kommunale Gebietskörperschaften,
deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und
Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Sie erhalten einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Damit fördert der Staat Ihren Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz.
Nichtwohngebäude
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die förderfähigen Kosten orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro.
Der maximale Zuschussbetrag für ein Effizienzgebäude liegt bei 4 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Effizienzgebäude
Zuschuss in %
Zuschuss in Euro
Effizienzgebäude 40
35 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 3,5 Mio. Euro
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
40 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 4 Mio. Euro
Effizienzgebäude 55
30 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 3 Mio. Euro
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
35 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 3,5 Mio. Euro
Effizienzgebäude 70
25 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 2,5 Mio. Euro
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
30 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 3 Mio. Euro
Effizienzgebäude Denkmal
20 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 2 Mio. Euro
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
25 % von max. 10 Mio. Euro förderfähigen Kosten
bis zu 2,5 Mio. Euro
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Zuschuss
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Wir fördern die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Erneuerbare-Energien-Klasse
Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen Sie, wenn
durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird bzw.
mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Wohngebäude
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie eine Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, fördern wir Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 120.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit.
Die maximal förderfähigen Kosten für ein Effizienzhaus steigen auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.
Effizienzhaus
Zuschuss in % je Wohneinheit
Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40
35 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 42.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
40 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 60.000 Euro
Effizienzhaus 55
30 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 36.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
35 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 52.500 Euro
Effizienzhaus 70
25 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
30 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 45.000 Euro
Effizienzhaus 85
20 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus Denkmal
20 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten
bis zu 37.000 Euro
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Zuschuss
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Immobilie
Max. förderfähige Kosten
Zuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus
10.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %, bis zu 5.000 Euro
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten
4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %, bis zu 20.000 Euro
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.
Erneuerbare-Energien-Klasse
Die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen Sie, wenn
durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird bzw.
mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Energieeffizienz-Experten beauftragen
Voraussetzung für die Förderung: Planen Sie Ihr Vorhaben zusammen mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind und für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude" oder "Wohngebäude" qualifiziert sind.
Energieeffizienz-Expertinnen und Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die für Fachleute für hocheffiziente Sanierungen gelten. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und staatliche Fördermittel optimal einzusetzen.
Sie garantieren, dass die hohen qualitativen Ansprüche an die energetischen Maßnahmen von der Planung bis zur Durchführung auch umgesetzt werden. Denn schon kleinste Fehler können dazu führen, dass die berechneten Effizienzwerte beim Energieverbrauch nicht erreicht werden oder sogar Bauschäden entstehen – und Sie die erwartete Förderung nicht erhalten.
Die Experten sorgen also dafür, dass Sie am Ende eine hocheffiziente Immobilie besitzen und von den staatlichen Förderungen profitieren.
Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass für die Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" notwendig ist.
Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Wird der Antrag gestellt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde, behalten wir uns vor, die Zusage zu widerrufen.
Zuschuss beantragen
Bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben, stellen Sie Ihren Antrag zusammen mit der Bestätigung zum Antrag (für Wohngebäude) bzw. gewerblichen Bestätigung zum Antrag (für Nichtwohngebäude) direkt bei der KfW.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Ihr Zuschussantrag kann dabei nicht nur die Kosten für die Sanierung oder den Kauf, sondern auch für die Baubegleitung und für die Nachhaltigkeitszertifizierung berücksichtigen.
Senden Sie Ihren Antrag an:
KfW-Niederlassung Berlin 10865 Berlin
Bitte unterzeichnen und siegeln Sie den Antrag rechtswirksam. Wenn Sie keine Vertretungsberechtigung gemäß Gemeindeordnung besitzen, weisen Sie Ihre Legitimation mit dem Formular Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt nach.
Ihr Antrag wird geprüft
Die KfW prüft Ihre Unterlagen und stellt die Zusage für den Zuschuss bereit.
Vorhaben umsetzen
Sie können mit den Arbeiten starten oder das Gebäude kaufen.
Zuschuss erhalten
Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)" für Nichtwohngebäude bzw. die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" für Wohngebäude.
Reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung bei der KfW ein, um die Auszahlung zu veranlassen.
Die Bestätigung zum Antrag (für die Förderung von Wohngebäuden) bzw. die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (für die Förderung von Nichtwohngebäuden) wird durch den Energieeffizienz-Experten erstellt und an Sie zur Weiterleitung an die KfW übergeben.
Falls Sie ältere Versionen der hier aufgeführten Dokumente und Formulare benötigen, finden Sie diese im Dokumentenarchiv unseres Partnerportals. Alternativ können Sie diese auch über unser Infocenter anfordern unter: 0800 539 9008 oder per .
Für Antragstellende in den vom Hochwasser im Mai und Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten gelten folgende Kulanzregelungen:
Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antragstellung ist auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer und bei bereits ausgeschöpftem Förderhöchstbetrag für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Dabei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.
Der Nachweis der Betroffenheit ist durch die Kommune oder den Landkreis zu erstellen. Antragstellende müssen diesen Nachweis vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen. Ein Musterdokument finden Sie hier.
Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Regelungen im Merkblatt behalten ihre Gültigkeit.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel bis zu zwei Monate unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres konkreten Antrags rufen Sie uns an: 0800 539 9008 (kostenfreie Servicenummer, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
Die Bearbeitung der Bestätigung nach Durchführung dauert in der Regel bis zu zwei Monate unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihre eingereichten Bestätigung nach Durchführung rufen Sie uns an: 0800 539 9008 (kostenfreie Servicenummer, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).
(siehe Richtlinie BEG WG, Nr. 9.3 „Einbindung eines Energieeffizienz-Experten“)
Derzeit sind dies:
die BDF-Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF, www.fertigbau.de)
die Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau e. V. (GHAD, www.ghad.de)
Den Mitgliederinnen und Mitgliedern dieser Gütegemeinschaften stehen zur Dokumentation der erbrachten Leistungen des Sachverständigen Formulare zur Verfügung. Spätestens bei der Gebäudeübergabe sind diese Formulare ausgefüllt an Sie zu übergeben. Die Dokumentation ist ausschließlich für Ihre Unterlagen bestimmt und ersetzt weder die „Bestätigung zum Antrag“ noch die „Bestätigung nach Durchführung“.
Ja, Sie können die Förderung "BEG Kommunen - Kredit (264)" bzw. "BEG Kommunen - Zuschuss (464)" mit der neuen "BEG Heizungsförderung für Kommunen (422)" kombinieren und Ihre Vorhaben parallel durchführen. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kosten für die neue Heizung aus den Gesamtkosten für die Sanierung zum Effizienzgebäude bzw. Effizienzhaus herauszurechnen sind.
Die Kombination ist auch dann möglich, wenn Sie eine Zusage im Produkt 264 bzw. 464 aus dem Jahr 2023 oder den Vorjahren haben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für die neue Heizungsanlage keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 29.12.2023 abgeschlossen haben.
Wichtiger Hinweis: Bei einer Kombination dieser Förderungen darf keine "Effizienzgebäude- / Effizienzhausstufe mit EE-Klasse" beantragt werden.
Experten für Energieeffizienz beauftragen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden – zu finden in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
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