Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller – in folgenden Bereichen:
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- Kauf von Grundstücken, die mittelfristig nicht im kommunalen Eigentum verbleiben, sondern zügig weiterveräußert werden – zum Beispiel als Bauland an Privatpersonen
- Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen Kommunen, Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Im Einzelfall prüft die KfW dies im Rahmen der Antragsbearbeitung.
Investitionen zugunsten von wirtschaftlichen Tätigkeiten können allerdings gefördert werden, wenn diese Dienstleistungen aus allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) darstellen (siehe dazu Infoblatt DAWI-Beihilfen).
Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
Beachten Sie zudem unsere Paris-kompatiblen Sektorleitlinien, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit Ihrer Investitionen definieren. In diesem Fall gilt die Sektorleitlinie für den Gebäudesektor (Kapitel 2.3).
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiBeNUr
Link kopieren Link kopiert