Zuschuss Nr.444Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss in Höhe von 80 % bis 90 % Ihrer Kosten
  • für Grünflächen und heimische Artenvielfalt
  • für Sach- und Personalkosten von Kommunen
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

Bitte beachten Sie die seit 15.08.2024 gültige neue Merkblatt­version samt Anhängen sowie die neue Bestätigung zum Antrag.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Rotes Ausrufezeichen

Antragsstopp im Zuschuss "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen"

Die Förderung wird erfreulich stark nachgefragt, so dass die vom Bundes­ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher­schutz (BMUV) für das Jahr 2024 bereit­gestellten Mittel inzwischen erschöpft sind - es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Laufende Anträge sind nicht betroffen.
Das gilt auch für bisher eingegangene, vollständige Anträge. Diese werden bearbeitet und bei Vorliegen der Förder­voraus­setzungen sowie in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel zugesagt.

Das BMUV setzt sich dafür ein, auch im Jahr 2025 wieder ausreichend Mittel für diese Fördermaß­nahme zur Verfügung zu stellen. Sofern die Antrag­stellung wieder möglich sein sollte, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.