Eine Hand steckt den Anschluss eines Autos in die Elektroladestation

    Elektromobilität fördern

    Mobilitätswende vorantreiben mit Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge

    Klimaschutz lebt davon, dass möglichst viele mit­machen. Deshalb fördert die Bundes­regierung die Elektro­mobilität mit vielen Maß­nahmen – zum Beispiel mit einem Zuschuss der KfW für Ladestationen – Kommunen.

    Gut fürs Klima, gut für alle

    Der Klimaschutzplan 2050 ist ehrgeizig: Im Jahr 2030 will Deutschland 55 % weniger Treib­haus­gase ausstoßen als 1990. Einen wichtigen Beitrag dazu können Elektro­autos leisten – für sie gibt es schon länger Kauf­anreize und staat­liche Zuschüsse.

    Zusätzlich brauchen wir eine flächen­deckende Infra­struktur, um die Mobilität zu sichern. Das Kern­stück sind dabei Lade­stationen. Deshalb fördert die KfW jetzt Lade­stationen mit einem Zuschuss, wenn sie an Stell­plätzen errichtet werden, die nicht öffentlich zu­gänglich sind. Gefördert werden Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselb­ständige Eigen­betriebe und kommunale Zweck­verbände.

    Diese Maßnahmen fördert die KfW

    Kauf der Ladestation

    Wir fördern den Kauf einer neuen Lade­station. Für jeden Lade­punkt können Sie dabei bis zu 900 Euro Zuschuss erhalten.

    Wir fördern:

    • den Kauf einer neuen Ladestation mit maximal 22 kW Lade­leistung pro Lade­punkt, inklusive Batterie­speicher
    • die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Ladestation, inklusive aller Installa­tions­arbeiten

    Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen – bündeln Sie also mindestens 10 Lade­punkte in einem Antrag. Erreicht ein Antrag­steller alleine nicht den Mindest­zuschuss­betrag von 9.000 Euro, können sich auch mehrere Antrags­berechtigte zusammen­schließen, sofern ein Antrags­berechtigter die Antrag­stellung über­nimmt. Dieser wird alleiniger Vertrags­partner der KfW.

    Erfüllen Ihre Ladestationen die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus: Zur Liste der geförderten Ladestationen

    Wichtig für die Förderung: Der Strom fürs Auf­laden muss aus­schließ­lich aus erneuer­baren Energien stammen, etwa von der eigenen Photovoltaik-Anlage oder vom Energie­versorger mit Öko­strom-Tarif.

    Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) können Ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ (441) stellen.

    Hier geht es zum passenden Förderprodukt: