Kredit Nr.263Bundesförderung für effiziente GebäudeNichtwohngebäude – Kredit

Gebäude energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektiver Jahreszins
  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für ein Effizienzgebäude

    Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energie­effizient ein Nichtwohn­gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energie­effizienz.

  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

    Der Tilgungszuschuss reduziert den zurück­zuzahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz

Das kann zum Beispiel ein Energie­berater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag", die Sie für Ihren Kredit­antrag brauchen.

Für die Förder­stufe „Klima­freund­liches Nicht­wohn­gebäude – mit QNG“ benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.