Heizungsanlagen
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ können nun auch Kommunen Wohngebäude energieeffizient sanieren und dafür eine Förderung vom Staat erhalten. In Wohngebäuden sind veraltete Heizsysteme die größten Energietreiber. Daher ist die Erneuerung der Heizungsanlagen der beste Hebel, um Ihren kommunalen Wohnungsbestand effizient zu sanieren.
Mit dem Zuschuss "Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)" fördern wir den Kauf und den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung - sowohl für Wohngebäude, als auch Nichtwohngebäude. Die Antragstellung für Kommunen erfolgt voraussichtlich ab Ende November 2024 über das Kundenportal "Meine KfW". Bitte beachten Sie bis zum Start der Antragstellung im Kundenportal die vorübergehende Regelung auf der Produktseite kfw.de/422.
Sie möchten in energieeffiziente Wohngebäude investieren? Dann nutzen Sie unsere Fördermittel. Wir unterstützen Sie bei der Sanierung Ihres Wohnungsbestands. Hier haben wir Ihnen zusammengestellt, mit welchen Heizungssystemen Sie besonders effizient sanieren können. Voraussetzung; Sie erfüllen mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal.
Gut zu wissen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude legt bei der Förderung einen klaren Schwerpunkt auf erneuerbare Energien.
Wir fördern den Einbau einer Heizungsanlage, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu, wenn Sie
Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienzhaus beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die notwendigen Bestätigungen für Sie. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Für Ihre Heizungsanlage kommen die Förderprodukte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage.
Kommunen – Kredit
Energieeffizient sanieren
Kommunen – Zuschuss
Energieeffizient sanieren
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiBf3aH
Link kopieren Link kopiert