Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
Sie können für die Sanierung zum Effizienzhaus die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Sie interessieren sich für die neue Heizungsförderung? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zur bestehenden Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ die neue Heizungsförderung zu beantragen. Weitere Details finden Sie unter www.kfw.de/heizung.
Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern? Dann können Sie weiterhin die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ beantragen. Informationen zur bestehenden Förderung finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Details zur Kombination beider Förderprodukte finden Sie unter Häufige Fragen.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC). Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. | Betrag je Wohneinheit
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC). Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. |
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Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Kommunen fördern wir alternativ auch mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss.
Effizienzhaus | Zuschuss in % je Wohneinheit
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC). Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. | Betrag je Wohneinheit
Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC). Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. |
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Effizienzhaus 40 | 35 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 40 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 30 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 35 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 25 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 30 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 20 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 20 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden. oder Nachhaltigkeits-Klasse Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. | 25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Darüber hinaus fördern wir die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Wir fördern Ihre Sanierung, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr (Tilgungs-)Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Erreicht Ihre Immobilie im Rahmen der Seriellen Sanierung
Das heißt, Sie verwenden vorgefertigte Bauelemente für Fassade und gegebenenfalls Dach.
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fördern wir auch eine akustische Fachplanung
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen. Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. Kommunen fördern wir alternativ mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Immobilie | Max. förderfähige Kosten | (Tilgungs-)Zuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Eigentumswohnung
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen. | 4.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 2.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)Zuschuss. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)Zuschuss.
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
Ein Beispiel: Sie erhalten für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 einen Kredit von max. 120.000 Euro. Für die Baubegleitung erhalten Sie einen Kredit von max. 10.000 Euro. In Summe können Sie dann einen Antrag über max. 130.000 Euro stellen.
um die Kosten der Baubegleitung. Von diesen Kosten erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss.Sie können für die Sanierung zum Effizienzgebäude die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Wenn Sie ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 20 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 25 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 20 % |
Effizienzgebäude 70 | 10 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 15 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 5 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 10 % |
Kommunen fördern wir alternativ auch mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss.
Effizienzgebäude | Zuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 35 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 40 % |
Effizienzgebäude 55 | 30 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 35 % |
Effizienzgebäude 70 | 25 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 30 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 20 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt. | 25 % |
Darüber hinaus fördern wir die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Wir fördern Ihre Sanierung, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Nichtwohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragstellerinnen und Antragsteller hängt der Zinssatz von ihrer Bonität ab.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr (Tilgungs-)Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzgebäudes benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fördern wir auch eine akustische Fachplanung
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen. Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Wir fördern die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro. Kommunen fördern wir alternativ mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)Zuschuss. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)Zuschuss.
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
Weitere Informationen zur BEG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
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