Handwerker, die eine Wärmepumpe an der Fassade eines Hauses anschließen

    Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

    Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von einer Wohn­immobilie in Deutsch­land. Ab sofort können sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

    Identifizierung und Nachweiseinreichung

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer von

    • selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung im Kundenportal „Meine KfW“ ab sofort möglich.
    • bestehenden Mehrfamilien­häusern und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab November 2024 möglich.
    • vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sonder­eigentum umsetzen, ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab Februar 2025 möglich.

    Für Unternehmen ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab Februar 2025 möglich.

    Newsletter-Anmeldung

    Kontakt

    Haben Sie Fragen?

    Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.