Handwerker, die eine Wärmepumpe an der Fassade eines Hauses anschließen

    Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

    Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von einer Wohn­immobilie in Deutsch­land. Ab sofort können sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

    Wichtig: Vor Antrag­stellung muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag mit einem Fach­unternehmen ab­gesch­lossen werden, in dem eine auf­schiebende bzw. auf­lösende Be­dingung zur Zu­sage ver­einbart wurde. Aus dem Ver­trag muss her­vorgehen, wann die ge­plante Maß­nahme vor­aus­sichtlich um­gesetzt sein wird. Dieses Datum darf nicht außer­halb des Be­willigungs­zeitraums liegen.

    Hinweis: Für Vor­haben, die zwischen dem Datum der Ver­öffentlichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 begonnen wurden, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nach­geholt werden.

    Detaillierte Info­rmationen zu den Start­terminen und Förder­produkten finden Sie hier:

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