Die Anlagenmechanikerin kniet vor einer Wärmepumpe mit Werkzeug in der Hand.

    Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

    Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von einer Wohn­immobilie in Deutsch­land. Ab sofort können sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

    Identifizierung und Nachweiseinreichung

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer von

    • selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung im Kundenportal „Meine KfW“ seit dem 30.09.2024 möglich.
    • bestehenden Mehrfamilien­häusern und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung ab dem 27.11.2024 möglich.
    • vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sonder­eigentum umsetzen, ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab Februar 2025 möglich.

    Für Unternehmen ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab Februar 2025 möglich.

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    Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.