Handwerker, die eine Wärmepumpe an der Fassade eines Hauses anschließen

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von einer Wohn­immobilie in Deutsch­land. Ab sofort können sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

Identifizierung und Nachweiseinreichung

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von

  • selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung im Kundenportal „Meine KfW“ seit dem 30.09.2024 möglich.
  • bestehenden Mehrfamilien­häusern und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung ab sofort möglich.
  • vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sonder­eigentum

    Zum Sondereigentum gehören:

    • die Räume der Wohnung (einschließ­lich der Boden­beläge, Tapeten, Einbau­möbel, nicht tragende Wände inner­halb der Wohnung und Sanitär­installationen)
    • Hei­zungen im Wohnungs­eigentum (z. B. Gas-Etagen­heizung und Luft-Luft-Wärme­pumpe)
    • Versorgungsleitungen, die nur eine Wohnung versorgen und in der eine Teilungs­erklärung zum Sonder­eigentum erklärt wurden
    • ggf. noch weitere Räume außer­halb der ab­geschlossenen Wohnung (z. B. Keller­raum und Dach­boden)
    umsetzen, ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab März 2025 möglich.

Für Unternehmen ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab März 2025 möglich.

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