Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen Sie den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss erhalten können, wie Sie einen Antrag stellen, Ihre Identität nachweisen sowie die notwendigen Nachweise hochladen.Nach positiver Prüfung zahlen wir Ihnen den Zuschuss aus.
Haben Sie sich noch nicht detailliert informiert? Dann finden Sie alles Wissenswerte zum Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ auf unserer Produktseite.
Wenn Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben, dann registrieren Sie sich zuerst.
Hinweis: Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kundenportal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.
Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“, klicken Sie oben rechts auf „Anmelden“ und anschließend auf „Jetzt registrieren“. Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Registrieren“. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Um die Registrierung abzuschließen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Der Bestätigungslink ist 12 Stunden gültig. Nach Abschluss der Registrierung können Sie Ihren Zuschussantrag stellen.
Ihren Antrag stellen Sie direkt im Kundenportal „Meine KfW“.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage vereinbart wurde. Diesen müssen Sie im Zuge der Antragstellung als PDF-Datei hochladen. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Ausnahme: Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag nicht verpflichtend.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig.
Eigentümerinnen oder Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhauses stellen ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ selbst. Ein gemeinschaftlicher Antrag oder eine Bevollmächtigung von Dritten ist nicht zulässig.
Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer Maßnahme am Sondereigentum stellen ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ selbst. Ein gemeinschaftlicher Antrag oder eine Bevollmächtigung von Dritten ist nicht zulässig.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum stellt eine bevollmächtigte Person den Antrag für die Grundförderung sowie gegebenenfalls für den Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag. Die entsprechenden Vollmachtsformulare finden Sie auf dieser Seite unter Dokumente zum Download.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern stellen ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ selbst.
Gehört das Mehrfamilienhaus mehreren Eigentümerinnen oder Eigentümern, bestätigt die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller bei Antragstellung deren Einverständnis zur Förderung.
Der Klimageschwindigkeits- sowie gegebenenfalls der Einkommensbonus kann nur von der Eigentümerin oder dem Eigentümer der selbstgenutzten Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise in einem Mehrfamilienhaus durch einen Zusatzantrag beantragt werden.
Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Nachweiseinreichung für den Basisantrag gestellt werden.
Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus können pro Wohneinheit nur einmal beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz bzw. von Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer ausgehändigt.
Wählen Sie den Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) aus und machen Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben. Sobald Sie eine Zuschusszusage erhalten haben, wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert.
Das Zusageschreiben und weitere Dokumente finden Sie im Kundenportal „Meine KfW“ unter „Meine Anträge“ oben links in der Menüübersicht. Es erfolgt kein Postversand dieser Dokumente.
Wichtig: Die angegebene Zuschussreferenz benötigen Sie, wenn Sie eine Frage zu Ihrem Zuschuss haben.
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig umgesetzt haben.
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Identifizierung ab sofort möglich.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum ist die Identifizierung planmäßig ab November 2024 möglich.
Für Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, ist die Identifizierung planmäßig ab Februar 2025 möglich.
Die Identifizierung ist notwendig, um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck, die Video-Identifizierung und das Postident-Verfahren der Deutschen Post.
Melden Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ mit Ihrem Account an und klicken Sie im Menü auf „Meine Anträge“. Anschließend öffnen Sie mit Klick auf „Zu den Details“ die Detailansicht Ihres Zuschussantrags. Mit einem Klick auf „Identifizierung starten“ beginnen Sie mit der Identifizierung. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.
Identifizieren Sie sich schnell und einfach per SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung genutzt.
Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Dort übernehmen die Mitarbeitenden der Deutschen Post die Identifizierung.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im Kundenportal „Meine KfW“ hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Accounts gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sie können uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9013 anrufen.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Dann können Sie die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Dafür laden Sie Ihre Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ hoch, bestätigen die Umsetzung Ihres Vorhabens und geben Ihre Bankverbindung an.
Wichtig: Bitte reichen Sie Ihre Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in Einfamilienhäuser haben bis Ende Februar 2025 Zeit, ihre Nachweise einzureichen, wenn die letzte Rechnung zur Durchführung Ihres Vorhabens vor September 2024 ausgestellt wurde.
Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümerinnen bzw. Eigentümer in Mehrfamilienhäusern haben bis Ende April 2025 Zeit, ihre Nachweise einzureichen, wenn die letzte Rechnung zur Durchführung Ihres Vorhabens vor November 2024 ausgestellt wurde
Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften haben bis Ende August 2025 Zeit, ihre Nachweise einzureichen, wenn die letzte Rechnung ihres Vorhabens vor Februar 2025 ausgestellt wurde.
Starten Sie das Kundenportal „Meine KfW“ und rufen Sie den Menüpunkt „Meine Anträge“ auf. Öffnen Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag die Detailansicht und klicken Sie auf „Nachweis einreichen“.
Hinweis: Für die Nachweiseinreichung benötigen Sie die BnD-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung nach Durchführung (BnD). Dieses Dokument wird Ihnen von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz bzw. von Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer ausgehändigt.
Bestätigen Sie die Angaben von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz bzw. von Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer.
Gehen Sie zum nächsten Schritt und klicken Sie auf „Nachweis einreichen“. Laden Sie alle Rechnungen und Belege zu Ihrem Vorhaben hoch. Bei Beantragung des Klimageschwindigkeitsbonus sowie des Einkommensbonus sind weitere Dokumente erforderlich.
Was Sie beim Einreichen von Nachweisen beachten müssen, haben wie für Sie auf einer Checkliste zusammengestellt.
Bitte nennen Sie uns Ihre Bankverbindung, um den Zuschuss später an Sie auszahlen zu können.
Bitte beachten Sie: Die Auszahlung des Zuschusses kann nur auf das Konto der antragstellenden Person beziehungsweise auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgen.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Nachweise.
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie den Antrag verbindlich absenden. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das Kundenportal „Meine KfW“ unter dem Menüpunkt „Meine Anträge“.
Ihr Passwort funktioniert nicht? Sie haben Ihren Account gesperrt? Dann klicken Sie auf der Login-Seite auf „Passwort vergessen“, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren Anmeldenamen ein und wählen Sie „Passwort zurücksetzen“.
Danach erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie darin auf den enthaltenen Link. Dann können Sie ein neues Passwort anlegen.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9013.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Ihre Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Kundenportal „Meine KfW“ oben rechts auf „Profil“ und dann auf „Mein Profil“. Dort können Sie unter „Informationen bearbeiten“ die gewünschten Änderungen an Ihren persönlichen Daten vornehmen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss (siehe Kontaktdaten im Zusageschreiben) oder rufen Sie uns an unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9013 (Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr).
Sie möchten Ihre E-Mail oder Ihren Anmeldenamen ändern? Das geht ganz einfach: Melden Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ an und klicken Sie oben rechts auf „Profil“ und dann auf „Mein Profil“. Dort können Sie unter „Informationen bearbeiten“ die gewünschten Änderungen an Ihren persönlichen Daten vornehmen.
Möchten Sie Ihren Account im Kundenportal „Meine KfW“ löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Ihren Antrag finden Sie im Kundenportal „Meine KfW“ im Menüpunkt „Meine Anträge“. Dort finden Sie auch Ihre Zuschussreferenznummer.
Ihre Zusage, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im Kundenportal „Meine KfW“ für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Anträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Benötigen Sie Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9013.
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9013 anrufen.
Bei Fragen zur Videoidentifizierung rufen Sie bitte die Servicenummer 0800 539 9004 an.
Einen Moment bitte. Der KfW-Chatbot wird geladen.
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