Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude: So funktioniert's

Im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen Sie den Zuschuss „Heizungs­förderung für Unternehmen – Nichtwohn­gebäude“ einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss erhalten können. Sie können als vertretungs­berechtigte Person für das Unter­nehmen einen Antrag stellen und voraus­sichtlich ab Februar 2025 Ihre Identität nach­weisen sowie die notwendigen Nachweise hoch­laden. Nach positiver Prüfung zahlen wir den Zuschuss an das Unternehmen aus.

Haben Sie sich noch nicht detailliert informiert? Dann finden Sie alles Wissens­werte zum Zuschuss „Heizungs­förderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“ auf unserer Produktseite.

In 3 Schritten zum Zuschuss „Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“

1. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen

2. Vorhaben umsetzen und identifizieren

3. Nachweise hochladen

Kontakt

Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9010 anrufen.

Bei Fragen zur Video­identifizierung rufen Sie bitte die Service­nummer 0800 539 9004 an.