Füllen Sie unser Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ digital aus.
Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers.
Scannen Sie das Formular ein. Alternativ können Sie es auch abfotografieren.
Bitte füllen Sie zusätzlich das Online-Formular Unterlagen-Upload für KfW-Zuschüsse aus und laden Sie darin das PDF-Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ hoch.
Hier finden Sie schnell Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Datenänderung, Benutzerkonto und Antrag
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht funktioniert. Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Vorhandene Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können Sie nicht selbständig ändern. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9002.
Zuschussantrag
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Alternativ können Sie auf „Meine Zuschussanträge“ klicken. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Vertragsdokumente
Ihre Antragsbestätigung, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift aller Zuschussempfänger.
Scannen Sie das Formular ein. Alternativ können Sie es auch abfotografieren.
Bitte füllen Sie zusätzlich das Formular Unterlagen-Upload für KfW-Zuschüsse aus und laden Sie darin das Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ hoch sowie einen Kontonachweis (z. B. Kontoauszug), aus dem IBAN und Kontoinhaber hervorgehen.
Nach Antragstellung
Ihren Auszahlungstermin entnehmen Sie der Auszahlungsbestätigung im Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“.
Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung automatisch auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Eine Änderung des Auszahlungstermins ist nicht möglich.
Bei einer Ablehnung finden Sie die Begründung ebenfalls unter „Meine Zuschussanträge“.
Kinder
Ja. Sie erhalten für den gesamten Auszahlungszeitraum Baukindergeld, Entscheidend ist, dass das Kind am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre war.
Für Sie Interessant: Ihr Kind vollendet das 18 Lebensjahr oder zieht aus? Auch dann ändert sich nichts.
Nein, für Ihr nach Antragstellung geborenes Kind können Sie kein Baukindergeld mehr beantragen. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt.
Förderfähigkeit
Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Sie als Zuschussempfänger nutzen die Immobilie selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz.
Sie sind mindestens Miteigentümer der geförderten Wohnimmobilie und auf Ihren Haushalt entfällt eine Eigentumsquote von mindestens 50 %.
Für Sie Interessant: Ihr Kind vollendet das 18 Lebensjahr oder zieht aus? Auch dann ändert sich nichts.
Bitte informieren Sie uns, wenn eine der vorgenannten Förderbedingungen entfällt.
Bei einer Trennung oder Scheidung kann der Zuschuss auf einen neuen Zuschussempfänger übertragen werden. Dafür ist es wichtig, dass der neue Zuschussempfänger zwei Voraussetzungen erfüllt:
Er ist (Mit-)Eigentümer der geförderten Wohnimmobilie.
Er gehörte bereits zum Haushalt, als der Antrag auf Zuschussförderung gestellt wurde.
Wichtig für Sie: Innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Auszug müssen Sie als Zuschussempfänger Ihren Antrag auf Übertragung des Zuschusses stellen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Objektwechsel nur nach einer individuellen Prüfung möglich ist.
Verkauf
Bitte reichen Sie uns umgehend folgende Unterlagen ein:
eine Kopie des notariellen Verkaufsvertrags für die Immobilie
einen Nachweis über die Eigentumsumschreibung (Grundbuchauszug/ Eintragungsbekanntmachung)
eine aktuelle Meldebestätigung, auf der das Datum Ihres Auszuges aus der geförderten Immobilie angegeben ist
Umzug
Bitte reichen Sie uns umgehend eine aktuelle Meldebestätigung, auf der das Datum Ihres Auszuges aus der geförderten Immobilie angegeben ist.
Sie können uns in beiden Fällen die Unterlagen online über www.kfw.de/hochladen-zuschuss verschlüsselt übermitteln oder per Post an folgende Adresse senden:
KfW Niederlassung Bonn Baukindergeld Bestand 53170 Bonn
Wir prüfen anschließend, ob Sie das Baukindergeld weiterhin erhalten können.
Ja, für eine Übertragung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für Sie als Zuschussempfänger
Der Zuschussempfänger ist (Mit-)Eigentümer der neuen Wohnimmobilie.
Der Zuschussempfänger nutzt die neue Wohnimmobilie als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz.
Der Umzug von der ursprünglich geförderten in die neue Immobilie erfolgt nahtlos.
Auf Ihren Haushalt entfällt eine Eigentumsquote von mindestens 50 %.
Voraussetzungen für Ihre neue Immobilie
Die Erwerbskosten/Neubaukosten sind höher als die Förderung durch das Baukindergeld.
Die Eigentumsübertragung erfolgte weder im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, noch durch testamentarische Verfügung oder Schenkungen
die Eigentumsübertragung ist nicht zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie erfolgt
das Wohneigentum stand nicht bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes
Informieren Sie uns bitte unverzüglich, sobald Sie aus der geförderten Immobilie ausgezogen und / oder Sie diese verkauft haben.
Einen Antrag auf den Objektwechsel müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug in die neue Immobilie, gerne formlos per Mail an , stellen.
Sie erhalten dann zeitnah ein Schreiben von uns mit der Aufforderung zur Übersendung der erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Objektwechsel nur nach einer individuellen Prüfung möglich ist.
Solange Sie in Ihrem geförderten Eigenheim wohnen bleiben, bleibt die Förderung unverändert und Sie erhalten weiterhin Baukindergeld. Ziehen Sie jedoch in die neu erworbene, geschenkte oder geerbte Immobilie um, endet die Förderung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall umgehend, da Sie dazu rechtlich verpflichtet sind.
Wenn Sie ausziehen, vermieten oder verkaufen, erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr – und erfüllen damit nicht mehr die Voraussetzungen für die weiteren Auszahlungen. Dann sind Sie verpflichtet, uns umgehend schriftlich zu informieren.
Per E-Mail
Per Post
KfW Niederlassung Bonn Baukindergeld Bestand 53170 Bonn
Kontakt
Sollte Ihr Anliegen nicht vollständig beantwortet worden sein, können Sie sich über die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
Sie können uns eine E-Mail an schicken.
Alternativ erreichen Sie uns über folgende Postanschrift:
KfW Niederlassung Bonn Baukindergeld Bestand 53170 Bonn
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0800 539 9002.
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