Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Als Darlehensnehmer finden Sie hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare
Rotes Ausrufezeichen

Keine Antragstellung mehr möglich

Für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung können ab sofort keine neuen An­träge mehr gestellt werden.

Laufende und bisher ein­gegangene, voll­ständige An­träge werden be­arbeitet und bei Vorliegen der Förder­voraus­setzungen sowie in Ab­hängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundes­mittel zu­gesagt. Alternativ kann für Maß­nahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn­gebäuden ein zins­verbilligter Kredit beantragt werden: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159).

Für weitere Informa­tionen zu den Förder­produkten der KfW abonnieren Sie gerne unseren News­letter.

Laufende Anträge nicht betroffen

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Wir be­arbeiten diesen Antrag. Sofern die Voraus­setzungen für eine Förder­zusage gegeben sind, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Förder­zusage – damit ist Ihr Zu­schuss für Sie reser­viert.
  • Haben Sie schon eine Förder­zusage er­halten? Dann ist Ihr Zu­schuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen nach­weisen.