Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
Sie können für die Sanierung zum Effizienzhaus die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Sie interessieren sich für die neue Heizungsförderung? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zur bestehenden Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ die neue Heizungsförderung zu beantragen. Weitere Details finden Sie unter www.kfw.de/heizung.
Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern? Dann können Sie weiterhin die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ beantragen. Informationen zur bestehenden Förderung finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Details zur Kombination beider Förderprodukte finden Sie unter Häufige Fragen.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Kommunen fördern wir alternativ auch mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss.
Effizienzhaus | Zuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 35 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 30 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 35 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 25 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 20 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 20 % von max. 120.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro förderfähigen Kosten | bis zu 37.500 Euro |
Darüber hinaus fördern wir die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Wir fördern Ihre Sanierung, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr (Tilgungs-)Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Erreicht Ihre Immobilie im Rahmen der Seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55? Dann steigt Ihr (Tilgungs)Zuschuss um 15 Prozentpunkte.
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fördern wir auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzhäuser mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg.
Die Baubegleitung fördern wir mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. Kommunen fördern wir alternativ mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Immobilie | Max. förderfähige Kosten | (Tilgungs-)Zuschuss |
---|---|---|
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 5.000 Euro |
Eigentumswohnung | 4.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 2.000 Euro |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten | 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben | 50 %, bis zu 20.000 Euro |
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)Zuschuss. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)Zuschuss.
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
Sie können für die Sanierung zum Effizienzgebäude die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Wenn Sie ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzgebäude kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro.
Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 20 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % |
Effizienzgebäude 70 | 10 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 5 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % |
Kommunen fördern wir alternativ auch mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss.
Effizienzgebäude | Zuschuss |
---|---|
Effizienzgebäude 40 | 35 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 40 % |
Effizienzgebäude 55 | 30 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 35 % |
Effizienzgebäude 70 | 25 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 30 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 20 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % |
Darüber hinaus fördern wir die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
Wir fördern Ihre Sanierung, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Nichtwohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Für kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeinde- und Zweckverbände orientiert sich der Zinssatz an der Kapitalmarktentwicklung. Für alle übrigen Antragstellerinnen und Antragsteller hängt der Zinssatz von ihrer Bonität ab.
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Beantragung starten. Details dazu erfahren Sie auf unseren Produktseiten.
Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss.
Erfüllen Sie mit Ihrer Immobilie die Anforderungen an ein Worst Performing Building? Dann steigt Ihr (Tilgungs-)Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Pflicht bei der Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzgebäudes benötigen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, die bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fördern wir auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzgebäude mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg.
Wir fördern die Baubegleitung bis zu einem Rechnungsbetrag von 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro. Kommunen fördern wir alternativ mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen (Tilgungs-)Zuschuss. Es gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei der Baubegleitung. Davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als (Tilgungs-)Zuschuss.
Sie stellen Ihren Antrag für die Baubegleitung direkt mit Ihrem Kredit- bzw. Zuschussantrag.
Weitere Informationen zur BEG-Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
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