Handwerker, der eine Heizung in einem Wohnraum einbaut und mit einer Zange fixiert.

Heizungsanlagen

So sparen Sie Energie mit einer klimafreundlichen Heizung

Sie wollen klima­freundlich und nachhaltig heizen? Und dabei Ihre Energie­kosten senken? Kein Problem. Die Lösung liegt in der Wahl der richtigen Heizung. Mit modernen Heiz­systemen wie zum Beispiel Wärme­pumpen oder solar­thermischen Anlagen nutzen Sie erneuerbare Energien und heizen nachhaltig.

Die Förder­programme der KfW, wie die Heizungs­förderung, erleichtern Ihnen den Umstieg auf eine umwelt­freundliche Heizung. Nutzen Sie die Chance, um Ihre Kosten langfristig zu reduzieren und aktiv einen Beitrag zum Klima­schutz zu leisten.

Heizungsanlagen im Überblick

Jeder Heizungs­typ bietet verschiedene Vorteile und Einspar­potenziale. Unter anderem können folgende Heizungs­typen gefördert werden:

Wärmepumpe an der Fassade eines Hauses

Wärme­pumpen schöpfen Wärme aus der Umgebung und wandeln sie in Heiz­energie und Warm­wasser um. Dabei benötigen sie deutlich weniger Strom als herkömmliche Elektro­heizungen.

Das macht Wärme­pumpen zu einer effizienten und umwelt­freundlichen Heiz­technologie. In Kombination mit Strom aus erneuerbaren Quellen können sie sogar CO2-neutral betrieben werden.

Wie funktioniert eine Wärme­pumpe?

Wärme­pumpen nutzen Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grund­wasser. Es gibt Sole-Wasser-, Wasser-Wasser- und die am häufigsten verwendete Luft-Wasser-Wärme­pumpe. Sie funktioniert quasi wie ein umgekehrter Kühlschrank: Ein Kälte­mittel nimmt die Umwelt­wärme auf und verdampft. Im Kondensator gibt das Kälte­mittel die Wärme an das Heiz­system ab, kühlt wieder ab, verflüssigt sich und der Kreis­lauf beginnt von Neuem.

Für wen eignet sich eine Wärme­pumpe am besten?

Eine Wärme­pumpe eignet sich ideal für gut gedämmte, energie­effiziente Häuser mit Fußboden­heizung oder Flächen­heizkörpern. Sie ist ideal für Eigentümerinnen und Eigentümer, die auf erneuerbare Energien setzen und langfristig Kosten senken wollen.

Welche KfW-Förderungen stehen Ihnen zur Verfügung?

Im Rahmen der Förderung Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) erhalten Sie einen Zuschuss für den Kauf und Einbau klima­freundlicher Heizungen.

Die Förderung Wohngebäude – Kredit (261) bietet Ihnen ein Darlehen für die energetische Sanierung zum Effizienz­haus oder den Kauf eines sanierten Effizienz­hauses, wobei alle erforderlichen Wärme­erzeugungs­anlagen, die zur Erreichung der energetischen Standards beitragen, förder­fähig sind – inklusive Tilgungs­zuschuss.

Förderprodukte

Hier finden Sie für alle oben beschriebenen Heizungs­typen die passenden Förder­produkte im Überblick:

Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Wenn Sie als Privatperson eine neue, klima­freundliche Heizung für Ihr Wohn­gebäude kaufen und einbauen lassen möchten, können Sie die Heizungs­förderung erhalten.

  • Zuschuss Nr. 458

    Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

    Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

    • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

      Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht an­rechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merk­blatt „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude“.

    • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
    • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Förderkredit für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Wenn Sie bereits einen Zuschuss der KfW oder des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für Ihre nachhaltige Heizung oder eine andere Maßnahme zur energetischen Sanierung Ihrer Wohn­immobilie erhalten haben, können Sie zusätzlich einen Ergänzungs­kredit für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Vorhaben beantragen.

  • Kredit Nr. 358, 359

    Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

    Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

    • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit

      Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

    • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
    • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahres­einkommen
      • Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen eines Kalender­jahres aller zum Zeit­punkt der Antrag­stellung in der zu fördernden Wohn­einheit mit Haupt­wohnsitz oder alleinigem Wohn­sitz gemeldeten Eigentümer­innen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt­wohnsitz oder alleinigem Wohn­sitz gemeldeten Ehe­partner­innen bzw. Ehe­partnern oder Lebens­partnerinnen bzw. Lebens­partnern oder Partnerinnen bzw. Partnern aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft. Zum Zeitpunkt der Antrag­stellung minderjährige Personen werden für die Berechnung des Haushalts­jahres­einkommens nicht berücksichtigt.
      • Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antrag­stellung ermittelt. Beispiel: Für einen Antrag im Jahr 2024 wird der Durch­schnitt der Einkommen aus 2021 und 2022 gebildet.
      • Das zu versteuernde Einkommen wird ausschließlich anhand der Einkommen­steuer­bescheide des Finanz­amtes nachgewiesen.
      von bis zu 90.000 Euro

Förderkredit für die Komplettsanierung von Bestandsimmobilien

Sie tauschen Ihre Heizung im Rahmen einer Komplett­sanierung Ihres Hauses aus, mit der Sie mindestens die Effizienz­haus-Stufe 85 oder Effizienz­haus Denkmal erreichen? Dann können Sie die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen:

  • Kredit Nr. 261

    Wohngebäude – Kredit

    Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

      Das Effizienz­haus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unter­schiedliche Zahlen­werte geben an, wie energie­effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energie­effizienz.

      – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss

      Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuz­ahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

      Der maximale Tilgungs­zuschuss kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.

    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

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