Kellerdecke dämmen
Kalte Füße im Erdgeschoss? Wenn Sie Ihre Kellerdecke dämmen, bleiben nicht nur Ihre Füße warm, Sie sparen auch Heizkosten. Und: Die Kellerdecke lässt sich leicht und kostengünstig energetisch verbessern. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie dafür auch Fördermittel.
Durch ungedämmte Decken fließt die Wärme aus dem beheizten Wohnbereich in den darunter liegenden unbeheizten Keller. Die Folge: Das Erdgeschoss kühlt aus und die Heizkostenrechnung steigt. Die Lösung ist ziemlich einfach: Durch eine Dämmung der Kellerdecke verhindern Sie, dass weiter Wärme verloren geht. Die Kellerdeckendämmung ist eine der rentabelsten Sanierungsmaßnahmen – sie bietet bei überschaubaren Kosten ein hohes Energiesparpotenzial und verbessert den Wohnkomfort.
Am einfachsten und effektivsten ist die Dämmung von unten. Dafür werden Dämmplatten an der Kellerdecke angebracht. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass die Deckendämmung fugenlos und ohne Hohlräume angebracht wird. Falls Rohre an der Decke entlanglaufen, müssen diese mitgedämmt werden. Eine Sockeldämmung von außen verhindert zudem Wärmebrücken, durch die wertvolle Heizenergie verloren geht.
Wir fördern Ihre Kellerdeckendämmung, wenn Sie Ihr Haus umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen. Informationen zu weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen finden Sie in unserer Grafik.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.
Gut zu wissen: Für diese Baubegleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Expertinnen oder Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.
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