Installation einer Lüftungsanlage

Lüftungsanlage

Mit Fördermitteln Lüftungsanlage einbauen und Heizkosten sparen

Atmen Sie entspannt durch: Eine Lüftungs­anlage verringert Feuchtigkeit, beugt Schimmel vor und reinigt die Luft. Kurz: Sie verbessert Ihr Raum­klima. Besonders energie­effizient sind Anlagen mit Wärme­rück­gewinnung – das spart Heizkosten. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung zum Effizienz­haus erhalten Sie dafür auch Förder­mittel.

Wie funktionieren Lüftungsanlagen?

Eine Lüftungs­anlage versorgt in erster Linie das Gebäude­innere mit Frisch­luft. Bei Lüftungs­anlagen mit Wärme­rück­gewinnung wird die warme, verbrauchte Luft aus den Wohn­räumen abgesaugt und zum Wärme­tauscher geleitet. Gleichzeitig wird von außen Frisch­luft angesaugt. Im Wärme­tauscher wird dann der warmen Abluft die Wärme­energie entzogen und auf die frische Luft übertragen. Die verbrauchte Luft wird anschließend nach außen geleitet, während die erwärmte Frisch­luft wieder die Räume beheizt.

Mit effizienten Geräten kann so ca. 90 % der Heiz­energie im Gebäude verbleiben. Lüftungs­anlagen, die im Rahmen eines professionellen Lüftungs­konzepts installiert werden, erhöhen die Energie­effizienz im Gebäude und senken die Heiz­kosten.

Vorteile auf einen Blick

  • liefert frische Luft
  • vermeidet Schimmel
  • schützt die Bau­substanz vor Feuchtigkeits­schäden
  • spart Heiz­kosten
  • minimiert den Lärm von draußen
  • schützt Ihr Zuhause vor Insekten
  • filtert Pollen, (Fein-)staub und Gerüche aus der Außen­luft

Wann ist eine Lüftungsanlage sinnvoll?

Wenn Sie neu bauen oder Ihre Fenster voll­ständig austauschen, wird die Gebäude­hülle immer dichter. Das hat zur Folge, dass nahezu keine warme Luft unge­plant entweichen kann. Damit gelangt jedoch auch weniger Frisch­luft ins Gebäude. Für ein gesundes und angenehmes Wohn­raum­klima werden Lüftungs­systeme daher immer wichtiger.

Hinweis: Für Neu­bauten und bei umfangreichen Sanierungen an Fenstern oder Dach ist ein Lüftungs­konzept sogar vorgeschrieben.

Energetische Sanierung

Wir fördern den Einbau einer Lüftungs­anlage, wenn Sie Ihr Haus umfassend energe­tisch sanieren – und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal erfüllen. Informationen zu weiteren energe­tischen Sanierungs­maß­nahmen finden Sie in unserer Grafik.

Energieeffizienz-Experten nötig

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten.

Gut zu wissen: Für diese Baube­gleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Expertinnen oder Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Experten für Energieeffizienz finden

Vor Start: Antrag stellen

Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Auf­träge an Bau­unter­nehmen und Hand­werks­betriebe ver­geben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem An­trag ver­geben – etwa an eine Architek­tin oder einen Architek­ten sowie an eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz.

Hier geht‘s zu Ihrer Förderung

  • Kredit Nr. 261

    Wohngebäude – Kredit

    Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

      Das Effizienz­haus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unter­schiedliche Zahlen­werte geben an, wie energie­effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energie­effizienz.

      – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss

      Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuz­ahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

      Der maximale Tilgungs­zuschuss kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.

    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung