Wir fördern Investitionen in Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und den Einbruchschutz verbessern.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördern wir ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Produkt Wohngebäude – Kredit (261). Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- Einrichtungen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen
- Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden
Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Kredit der KfW gefördert werden. - Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik, z. B. Smartphone oder Tablet
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