Zuschuss Nr.455-BBarriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare.
Rotes Ausrufezeichen

Keine Antragstellung mehr möglich

Für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung können aktuell keine An­träge gestellt werden.

Alternativ kann für Maß­nahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn­gebäuden ein zins­verbilligter Kredit beantragt werden: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159).

Für weitere Informa­tionen zu den Förder­produkten der KfW abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.

Zugesagte Anträge nicht betroffen

Haben Sie schon eine Förder­zusage er­halten? Dann ist Ihr Zu­schuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen nach­weisen.