Zuschuss Nr.442Solarstrom für Elektroautos

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Das Wichtigste in Kürze

  • diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare

Wird Ihre Ladestation gefördert?

Das finden Sie ganz schnell heraus.

Hinweis zur Nachweiseinreichung

Derzeit kommt es bei der Nachweiseinreichung aufgrund von unvoll­ständigen Nach­weisen zu Verzöger­ungen in der Bearbeitung. Bitte haben Sie dafür Ver­ständnis, dass wir keine Aus­künfte zum individuellen Stand der Bear­beitung erteilen, weder telefonisch noch per E-Mail.

Bitte achten Sie bei der Nachweiseinreichung auf die erforder­lichen An­gaben, die eine Rechnung enthalten muss. Die Rechnung muss unter anderem die förder­fähigen Maß­nahmen und die ent­sprechende Arbeits­leistung dafür (inklusive der Spitzen­leistung der Photo­voltaik­anlage in kWp und der Kapazität des Solar­strom­speichers in kWh) enthalten. Weitere Anfor­derungen finden Sie auf unserer Info­seite unter Nachweise hochladen.

Die KfW hat für alle Kunden, die eine Zusage für die Förderung erhalten haben, die entsprechenden Förder­mittel fest reserviert und wird den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung auf das Konto des Antrag­stellers überweisen.