Wir fördern für den Kauf eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland, das bzw. die Sie nach dem Erwerb energieeffizient sanieren.
Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
- Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens zum „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ energieeffizient saniert werden.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Sanierungskosten zum Effizienzhaus – dafür steht Ihnen die Förderung Wohngebäude – Kredit (261) zur Verfügung
- Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424), dem Wohneigentum für Familien (300) oder dem Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308) erhalten haben
- Personen, die bereits über ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung in Deutschland verfügen oder einen Anteil an einer Immobilie in Deutschland besitzen
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- den alleinigen Kauf eines Grundstücks
- den Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
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