Fernwärmenetzanschluss mit Rohrleitungssystem im Heizraum eines Gebäudes.

    Fernwärme

    Der Name ist Programm: Bei der Fern­wärme kommt die Wärme aus einer Wärme­quelle außer­halb des Hauses. Als Wärme­quellen dienen Heiz­kraft­werke, Block­heiz­kraft­werke und die Ab­wärme aus Industrie­prozessen, Müll­verwertung, Abwasser­reinigung, Geo- und Solarthermie.

    Diese Wärme wird in Form von Heiß­wasser über ein meist unter­irdisch verlegtes, isoliertes Rohr­leitungs­system im geschlossenen Kreis­lauf über eine Über­gabe­station an die Verbraucher­innen bzw. Verbraucher geliefert – und für Heizung und Warm­wasser genutzt.

    Angeschlossene Haus­halte benötigen keine eigene Heizungs­anlage. Nicht genutzte Wärme wird im Haus­halt in einem Wärme­speicher zwischen­gespeichert.

    Womit lässt sich Fernwärme kombinieren?

    Je nachdem, wie hoch die Mindest­abnahme­menge ist, ist Fern­wärme gut mit Wärme­pumpen oder Photo­voltaik-Anlagen kombi­nierbar. Auch eine Kombi­nation mit Solar­thermie-Anlagen, ist möglich. Diese können beispiels­weise Wärme für das Trink- und Dusch­wasser liefern, sodass in sonnen­reichen Zeiten mit­unter die Heizung aus­bleiben kann.

    Welche Voraussetzungen gibt es für den Einsatz?

    Anlagenmechanikerin dreht an Rädchen des Fernwärmenetzanschlusses im Heizraum eines Gebäudes.

    Damit ein Haus Fern­wärme nutzen kann, ist es nötig, dass es an ein Fern­wärme­netz ange­schlossen ist. Das aktuelle Wärme­planungs­gesetz sieht unter anderem vor, dass Kommunen planen, wo der Neu-, Um- und Ausbau von Wärme­netzen sinn­voll und möglich ist. Gemeinde­gebiete mit mehr als 100.000 Ein­wohner­innen und Ein­wohnern müssen bis Mitte 2026 einen solchen Wärme­plan erstellen. Kommunen mit weniger als 100.000 Ein­wohner­innen und Ein­wohnern haben dafür bis Mitte 2028 Zeit.

    Fachplanerinnen und Fachplaner

    Vor dem Kauf einer nachhaltigen Heizung müssen Sie eine Expertin bzw. einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen. Diese Experten können Sie auch dazu beraten, welches Modell am besten zu den Gegeben­heiten des eigenen Zu­hauses passt. Die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen ist auch förder­bar – als Teil der förder­fähigen Gesamt­kosten.

    Die passenden Förderprodukte der KfW

    Wenn Sie jetzt auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien umsteigen, können Sie für den Tausch eine Förderung erhalten. Mit dem Zuschuss der KfW gibt es eine Grund­förderung von 30 %. Dazu kommen mehrere Bonus­förderungen, so dass der Zuschuss auf bis zu 70 % der förder­fähigen Kosten wachsen kann.

    Außerdem können Antrag­stellende noch einen pauschalen Emissions­minderungs­zuschlag bekommen – für den Einbau von Bio­masse­heizungen, die bestimmte Anforderungen an Staub­emissionen einhalten.

    Neben dem Heizungs­tausch sind auch Maß­nahmen zur energe­tischen Optimierung bestehender Heizungen förderbar – zum Beispiel der hydrau­lische Abgleich oder der Aus­tausch von Heizungs­pumpen.