Der Name ist Programm: Bei der Fernwärme kommt die Wärme aus einer Wärmequelle außerhalb des Hauses. Als Wärmequellen dienen Heizkraftwerke, Blockheizkraftwerke und die Abwärme aus Industrieprozessen, Müllverwertung, Abwasserreinigung, Geo- und Solarthermie.
Diese Wärme wird in Form von Heißwasser über ein meist unterirdisch verlegtes, isoliertes Rohrleitungssystem im geschlossenen Kreislauf über eine Übergabestation an die Verbraucherinnen bzw. Verbraucher geliefert – und für Heizung und Warmwasser genutzt.
Angeschlossene Haushalte benötigen keine eigene Heizungsanlage. Nicht genutzte Wärme wird im Haushalt in einem Wärmespeicher zwischengespeichert.
Je nachdem, wie hoch die Mindestabnahmemenge ist, ist Fernwärme gut mit Wärmepumpen oder Photovoltaik-Anlagen kombinierbar. Auch eine Kombination mit Solarthermie-Anlagen, ist möglich. Diese können beispielsweise Wärme für das Trink- und Duschwasser liefern, sodass in sonnenreichen Zeiten mitunter die Heizung ausbleiben kann.
Damit ein Haus Fernwärme nutzen kann, ist es nötig, dass es an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist. Das aktuelle Wärmeplanungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Kommunen planen, wo der Neu-, Um- und Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll und möglich ist. Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen bis Mitte 2026 einen solchen Wärmeplan erstellen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben dafür bis Mitte 2028 Zeit.
Vor dem Kauf einer nachhaltigen Heizung müssen Sie eine Expertin bzw. einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen. Diese Experten können Sie auch dazu beraten, welches Modell am besten zu den Gegebenheiten des eigenen Zuhauses passt. Die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen ist auch förderbar – als Teil der förderfähigen Gesamtkosten.
Wenn Sie jetzt auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen, können Sie für den Tausch eine Förderung erhalten. Mit dem Zuschuss der KfW gibt es eine Grundförderung von 30 %. Dazu kommen mehrere Bonusförderungen, so dass der Zuschuss auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten wachsen kann.
Außerdem können Antragstellende noch einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag bekommen – für den Einbau von Biomasseheizungen, die bestimmte Anforderungen an Staubemissionen einhalten.
Neben dem Heizungstausch sind auch Maßnahmen zur energetischen Optimierung bestehender Heizungen förderbar – zum Beispiel der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
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