Neben dem Einbau von gängigen nachhaltigen Heizungen ist auch der Einsatz wasserstofffähiger Anlagen eine Lösung. Wer seine Heizung mit wasserstofffähigen Technologien errichtet oder erweitert, kann ebenfalls eine Förderung erhalten – sofern sie eine der folgenden Kriterien erfüllt:
Das Heizungsgesetz fordert, dass sich das Gebäude nachweislich in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet befindet und ein Fahrplan für die vollständige Versorgung mit Wasserstoff durch den Betreiber des Verteilnetzes vorliegt.
Vor dem Kauf einer nachhaltigen Heizung müssen Sie eine Expertin bzw. einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen. Diese Experten können Sie auch dazu beraten, welches Modell am besten zu den Gegebenheiten des eigenen Zuhauses passt. Die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen ist auch förderbar – als Teil der förderfähigen Gesamtkosten.
Wenn Sie jetzt auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen, können Sie für den Tausch eine Förderung erhalten. Mit dem Zuschuss der KfW gibt es eine Grundförderung von 30 %. Dazu kommen mehrere Bonusförderungen, so dass der Zuschuss auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten wachsen kann.
Außerdem können Antragstellende noch einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag bekommen – für den Einbau von Biomasseheizungen, die bestimmte Anforderungen an Staubemissionen einhalten.
Neben dem Heizungstausch sind auch Maßnahmen zur energetischen Optimierung bestehender Heizungen förderbar – zum Beispiel der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
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