Wie müssen in Zukunft die Effizienzhaus-Standards weiterentwickelt werden, um die Sanierungsrate zu erhöhen? Diese Frage stellen sich zur Zeit das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Zusammen mit der KfW sollen im Rahmen eines Modellvorhabens 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit veränderten Anforderungen in der Praxis erprobt werden.
Die ausgewählten Modellvorhaben erhalten von der KfW aus dem KfW-Produkt „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“ einen höheren Zuschuss als in der bestehenden Förderung.
Die Antragsfrist für das Modellvorhaben ist abgelaufen. Bitte stellen Sie daher keine Anträge mehr.
Je besser die künftige Energieeffizienz Ihres Wohnraums ist, desto höher ist auch der Investitionszuschuss, den Sie erhalten:
Maßnahme | Investitionszuschuss in % je Wohneinheit | geförderte Kosten je Wohneinheit |
---|---|---|
Effizienzhaus Innovation 40 | 50 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 60.000 Euro |
Effizienzhaus Innovation 40 mit Erneuerbare-Energien-Paket | 55 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro | maximal 82.500 Euro |
Effizienzhaus Innovation 100 | 32,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 39.000 Euro |
Effizienzhaus Innovation 100 mit Erneuerbare-Energien-Paket | 37,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro | maximal 56.250 Euro |
Gefördert werden die Kosten für die energetische Sanierung einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten.
Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist für das Modellvorhaben ist abgelaufen. Bitte stellen Sie daher keine Anträge mehr.
Nach jeder Antragsphase werden 50 Vorhaben durch die Fachjury ausgewählt. Die Fachjury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der KfW und der Deutschen Energie-Agentur (dena). Das Hauptauswahlkriterium bildet dabei ein möglichst niedriger Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes.
Sie erhalten bis zum 19.03.2021 (erste Antragsphase) bzw. 18.06.2021 (zweite Antragsphase) eine Information per Post, ob Ihr Vorhaben ausgewählt wurde oder nicht.
Nun können Sie Liefer- und Leistungsverträge mit den bauausführenden Unternehmen abschließen.
Erstellen Sie nach Abschluss der Sanierung zusammen mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Anschließend zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Die Modellvorhaben werden während der Planung und Durchführung wissenschaftlich begleitet. Im Zuge dessen werden für Ihr Sanierungsvorhaben Daten erhoben, auch Vor-Ort-Begehungen sind möglich.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie in der Förderbekanntmachung. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
Hier finden Sie schnell Antworten auf viele Fragen.
Für das Modellvorhaben gelten vor allem „flexiblere“ Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz. So darf der Anforderungswert an den Wärmeschutz – der sogenannte Transmissionswärmeverlust – um bis zu 10 Prozentpunkte überschritten werden. Gleichzeitig muss die Spreizung zwischen den Anforderungswerten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust mindestens 30 Prozentpunkte betragen.
Eine Konkretisierung und Erläuterung der technischen Mindestanforderungen für das Modellvorhaben finden Sie im Infoblatt Informationen zur Anforderungssystemantik an das Modellvorhaben(PDF, 225 KB, nicht barrierefrei). Hierin können Sie ablesen, ob die von Ihnen geplante Sanierung die Anforderungen erfüllt.
Aus allen eingegangenen Anträgen wählt eine Fachjury, in der technische Expertinnen und Experten der KfW und der Deutschen Energie-Agentur (dena) sitzen, jeweils nach Ablauf einer Antragsphase die Modellvorhaben aus. Nach jeder Antragsphase werden 50 Vorhaben ausgewählt, die sich auf die einzelnen Effizienzhausstufen und Gebäudetypen (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser) aufteilen.
Hauptauswahlkriterium ist der Primärenergiebedarf: Je geringer der berechnete Wert für den Primärenergiebedarf nach Sanierung ausfällt, umso höher ist ein Vorhaben für die Auswahl platziert. Daneben fließt in die Auswahl mit ein, um wie viel Prozent die Anforderung an den baulichen Wärmeschutz überschritten wird. Zudem wird eine möglichst breite Streuung z. B. nach Gebäudetypen, Baualter oder eingesetztem Energieträger angestrebt.
Um die gewünschten Erkenntnisse aus den Modellvorhaben erzielen zu können, kann die Jury abweichend von den genannten Kriterien Vorhaben auswählen.
Ein Verzicht auf eine bestehende KfW-Zusage ist grundsätzlich möglich. Den Verzicht sollten Sie jedoch erst gegenüber der KfW erklären, wenn Ihre Sanierung als Modellvorhaben ausgewählt wurde. Sofern Sie auf eine Kreditzusage der KfW verzichten möchten, sprechen Sie hierzu bitte unbedingt vorab mit Ihrem Finanzierungspartner.
Bitte beachten Sie: Eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am Modellvorhaben ist, dass Sie den Antrag vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen z. B. mit Handwerksbetrieben stellen. Ein vorheriger Antrag in einem anderen Förderprodukt gilt nicht als rechtzeitige Antragstellung für das Modellvorhaben.
Wenn ihre geplante Sanierung nicht als Modellvorhaben ausgewählt wurde, können Sie bei der KfW wahlweise einen Zuschuss (430) oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss (151, 152) aus dem Produkt „Energieeffizient Sanieren“ beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben die Anforderungen des jeweiligen Förderprodukts erfüllt.
Ein automatischer Wechsel in ein anders Förderprodukt erfolgt nicht. Es ist ein neuer Antrag durch Sie in dem gewünschten Produkt erforderlich. Hierfür benötigen Sie von Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die entsprechende „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für das jeweilige Produkt. Den Antrag stellen Sie dann für den Zuschuss (430) im KfW-Zuschussportal oder für den Kredit (151, 152) über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl. Den neuen Antrag müssen Sie vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort stellen.
Am besten warten Sie mit dem Beginn der Arbeiten bis zum Erhalt der Zusage von der KfW. So haben Sie Planungssicherheit, dass Ihre Sanierung auch als Modellvorhaben ausgewählt wurde. Unabhängig davon können Sie, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, aber schon die Liefer- und Leistungsverträge z. B. mit den ausführenden Fachunternehmen unterzeichnen.
Ja, auch fertig geplante Sanierungen können am Modellvorhaben teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge z. B. mit Fachunternehmen für die Umsetzung Ihrer Sanierung abgeschlossen haben.
Ja, für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten können Sie zusätzlich einen Zuschuss aus dem Produkt Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) beantragen. Hierfür benötigen Sie eine eigene „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Den Antrag stellen Sie im KfW-Zuschussportal.
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