Barrierereduzierung: So funktioniert's

Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.

Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten ver­walten, sich identi­fizieren, die Nach­weise hoch­laden und die Aus­zahlung Ihres Zuschusses bean­tragen.

Keine Antragstellung mehr möglich

Für den Investitions­zuschuss Barriere­reduzierung können ab sofort keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Laufende und bisher ein­gegangene, voll­ständige Anträge werden bearbeitet und bei Vorliegen der Förder­voraus­setzungen sowie in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundes­mittel zu­gesagt. Alternativ kann für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn­gebäuden ein zins­verbilligter Kredit beantragt werden: Altersgerecht Umbauen (159)

Für weitere Informationen zu den Förder­produkten der KfW abonnieren Sie gerne unseren Newsletter.

Laufende Anträge nicht betroffen

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Wir be­arbeiten diesen Antrag. Sofern die Voraus­setzungen für eine Förder­zusage gegeben sind, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Förder­zusage – damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
  • Haben Sie schon eine Förder­zusage er­halten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen nachweisen.

Kontakt

Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9002 anrufen.

Bei Fragen zur Video­identifizierung rufen Sie bitte die Service­nummer 0800 539 9004 an.