Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten verwalten, sich identifizieren, die Nachweise hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.
Eine Antragstellung ist dauerhaft nicht mehr möglich.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Sie möchten Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen? Dann können Sie dafür unseren Kredit Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun mit den Arbeiten beginnen. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger (bei Wohnungseigentümergemeinschaften die bevollmächtigte Person) eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-IdentitätsCheck für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Rechnungen hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag auf „Auszahlung beantragen“.
Gehen Sie zum nächsten Schritt „Rechnungen“ und klicken Sie auf „Erste Rechnung hochladen“.
Wählen Sie bitte die Datei(en) für die erste Rechnung aus und laden Sie diese hoch. Wenn Sie weitere Rechnungen hochladen möchten, wiederholen Sie den Vorgang. Klicken Sie dazu auf „Weitere Rechnung hochladen“. Insgesamt können Sie 10 Rechnungen mit einer Gesamtgröße von 20 MB an die KfW übermitteln.
Gerne stellen wir Ihnen eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung zum Hochladen einer Rechnung(PDF, 319 KB, nicht barrierefrei) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich benötigen wir eine ausgefüllte und unterschriebene Fachunternehmerbestätigung für folgende Vorhaben:
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladene(n) Rechnung(en).
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben „verbindlich abschicken“. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge / Details“.
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit, Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9002.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal ändern lassen? Dann senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Investitionszuschusses Einbruchschutz erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie zum Beispiel
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge oder in Ihre Rechnungen. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
Falls sich die Kosten Ihrer bereits beantragten förderfähigen Maßnahmen erhöhen, ist eine nachträgliche Förderung des bisher nicht beantragten Kostenanteils nicht mehr möglich. Aufstockungen wegen Kostenerhöhungen sind nicht (mehr) zulässig. Eine erneute Antragstellung ist ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung realistisch miteinzuplanen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002..
Haben Sie versehentlich einen Zuschussempfänger doppelt angelegt, wenden Sie sich bitte an das Infocenter der KfW. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Sie können Ihre Rechnung als PDF oder als JPG anlegen. Wenn eine Rechnung aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Sie können das Dokument abfotografieren und anschließend im JPG-Format hochladen.
Je nach dem, welche Software Sie verwenden, ist es in einigen Fällen auch möglich, das Dokument erneut abzuspeichern und dabei ein anderes PDF-Format zu wählen.
Dies kann mehrere Gründe haben:
Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 anrufen.
Bei Fragen zur Videoidentifizierung rufen Sie bitte die Servicenummer 0800 539 9004 an.
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