Kredit Nr.296Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude

Haus und Wohnung energie- und flächeneffizient bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Neu­bau und Erstkauf

    Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Bau­abnahme.

  • bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

    Wohn­ein­heiten sind in einem ab­geschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauer­haften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haus­halts ermöglichen (eigener ab­schließ­barer Zu­gang, Zimmer, Küche/Koch­nische und Bad/WC). Als Wohn­ein­heiten in Wohn-, Alten- und Pflege­heimen gelten die Apparte­ments bzw. Wohn­schlaf­räume der Bewohnenden. Küche und Bad können außer­halb dieser Wohn­ein­heiten liegen. In Heimen ist somit für alle Wohn­ein­heiten ein Zu­gang zu Küche, Bade­zimmer und Toilette aus­reichend. Ab­weichend davon ist in Pflege­heimen der Zugang zu einer Küche nicht erforder­lich.

  • für Privat­personen, Unter­nehmen und andere Invest­oren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz

Das kann zum Beispiel ein Energie­berater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und erstellt die "Bestätigung zum Antrag", die Sie für Ihren Kredit­antrag brauchen.

Für die Förder­stufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“ benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.