Kredit Nr.300Wohneigentum für Familien – Neubau

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins für einen klima­freundlichen Neubau
  • für den Bau und Erstkauf

    Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Bau­abnahme.

    von Haus und Eigentumswohnung
  • Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
  • für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Förderung hängt vom Einkommen

    Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushalts­einkommen gilt:

    • das zu versteuernde Einkommen der Antragstellerin bzw. des Antrag­stellers und ggf. der Ehe­partnerin bzw. des Ehe­partners oder der Lebens­partnerin bzw. des Lebens­partners oder der Partnerin bzw. des Partners aus ehe­ähnlicher Gemein­schaft oder deren im zukünftigen Haus­halt wohnenden Ehe- oder Lebens­partner­innen bzw. Ehe- oder Lebens­partner
    • das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2023 also der Durch­schnitt von 2021 und 2020)
    • das Einkommen, das als zu versteuerndes Ein­kommen im Einkommen­steuer­bescheid steht
    ab

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz

Das kann zum Beispiel ein Energie­berater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und erstellt die "Bestätigung zum Antrag", die Sie für Ihren Kredit­antrag brauchen.

Für die Förder­stufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“ benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.