Das Aufstiegs-BAföG fördert Sie in Ihrer beruflichen Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit. Ein Förderanspruch besteht auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsstufen, die gleichwertig sind.
Diese Aufwendungen fördert die KfW
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Kosten für das Meisterstück
- die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase
Die Maßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie umfassen mindestens 400 Unterrichtsstunden.
- Vollzeitmaßnahmen umfassen pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen, insgesamt darf Ihre Fortbildung höchstens 3 Jahre dauern.
- Teilzeitmaßnahmen umfassen pro Monat mindestens 18 Unterrichtsstunden, insgesamt darf Ihre Fortbildung höchstens 4 Jahre dauern.
- NEU: Förderung von Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe, diese müssen aber nur noch 200 Unterrichtsstunden umfassen.
- Erzieher/in
- Wirtschaftsfachwirt/in
- Maschinenbautechniker/in
- Kraftfahrzeugtechnikermeister/in
- Industriemeister/in
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- akademische Ausbildungen
- Ausbildungen an nicht anerkannten Ausbildungsstätten
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