Informationen für Darlehensnehmer. Das Programm ist geschlossen.
Das Bundesland Saarland hat darüber entschieden, ab dem Sommersemester 2010 keine Studiengebühren mehr zu erheben.
Das Förderprogramm ist geschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Bitte erfassen Sie Ihre neue Anschrift oder Bankverbindung direkt über das Online-Kreditportal.
Über den Punkt "Kontaktdaten" in der Navigationsleiste können Sie Ihre Anschrift ändern. Unter "Bankverbindung" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bankverbindung zu ändern.
Damit wir Ihren Namen in unseren Unterlagen ändern können, reichen Sie uns bitte das Formular Auftrag zur Änderung der Kundendaten(PDF, 185 KB, nicht barrierefrei) ein. Zusätzlich benötigen wir eines der folgenden Dokumente in beglaubigter oder bestätigter Kopie:
Für die Bestätigung oder Beglaubigung können Sie sich an ein Kreditinstitut oder eine öffentliche Stelle wenden (z. B. Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung). Es ist ausreichend, wenn das Dokument von der jeweiligen Stelle mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen ist.
Bitte senden Sie die Unterlagen so schnell wie möglich per Post an die
KfW
Niederlassung Bonn
53170 Bonn
Ja, das ist in der Tilgungsphase möglich. Bitte nutzen Sie die Funktion „außerplanmäßige Rückzahlung“ im Online-Kreditportal bis spätestens zum 15.03. bzw. 15.09. des Jahres. Der Einzug Ihrer Sondertilgung, die ab 100 Euro möglich ist, erfolgt zum darauf folgenden Roll-over-Termin (01.04. und 01.10. eines Jahres) per Lastschrift.
Für die Kombination eines "Studiengebührendarlehens - Saarland" und des BAföG-Staatsdarlehens besteht eine Kappungsgrenze. Die gesamte Verschuldung aus BAföG und dem Studienbeitragsdarlehen ist derzeit auf 15.000 Euro begrenzt. Die Summe, die darüber hinausgeht, wird Ihnen zu Beginn der Rückzahlungsphase auf Antrag erlassen.
Bitte beachten Sie, dass zunächst das BAföG-Staatsdarlehen auf 10.000 Euro gekappt wird. Erst danach erfolgt die Prüfung, ob eine Verschuldung über 15.000 Euro hinaus mit dem (gekappten) BAföG-Staatsdarlehen und dem "Studiengebührendarlehen - Saarland" vorliegt.
Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges BAföG-Amt, um weitere Informationen zu erhalten.Weitere Erlassmöglichkeiten gibt es nicht.
Nein. Beenden Sie die Auszahlungsphase Ihres Darlehens daher bitte selbstständig über das Online-Kreditportal. Verwenden Sie hierzu bitte über den Unterpunkt "Konto (Ihre Kontonummer)" die Funktionalität "Auszahlung beenden".
Die Tilgungsphase beginnt nach Ablauf der Karenzphase.
Ca. fünfeinhalb Monate vor dem Tilgungsbeginn stellen wir Ihnen den Tilgungsplan im Online-Kreditportal zur Verfügung, der unter der Annahme eines gleichbleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht. Sie haben die Möglichkeit, diesen zu akzeptieren oder eine andere Tilgungsdauer zu wählen. Die Rückzahlungsdauer kann maximal 25 Jahre betragen, die Mindestrate ist im Vertrag mit 20 Euro festgelegt.
Die Änderung der Ratenhöhe können Sie bis zum 15.03. bzw. 15.09. des Jahres im Online-Kreditportal erfassen, damit der Auftrag zum darauf folgenden Roll-over-Termin (01.04. und 01.10. eines Jahres) wirksam wird. Ihre neue Wunschrate ziehen wir dann ab dem 01.05. oder 01.11. des Jahres ein.
Da die Zinsen Ihres Darlehens von der ersten Auszahlung an aufgeschoben wurden, wird dieser Betrag mit Beginn der Tilgungsphase fällig und eingezogen. Sie erhalten ebenfalls fünfeinhalb Monate vor dem Tilgungsbeginn ein Angebot zur Kapitalisierung dieser Zinsen. Wenn Sie das Angebot annehmen, wird der Betrag der aufgeschobenen Zinsen die Darlehensschuld zu Tilgungsbeginn erhöhen und in der monatlichen Rückzahlung berücksichtigt.
Gerne können Sie auch Sondertilgungen vornehmen, wenn sich Ihr Darlehen in der Tilgungsphase befindet. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter "Kann ich außerplanmäßige Rückzahlungen vornehmen?"
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der Karenzphase. Die Karenzphase ist die tilgungsfreie Zeit nach der Auszahlungsphase. Sie ist 24 Monate lang und kann auf Antrag auf 18, 12 oder 6 Monate verkürzt werden.
Der Tilgungsplan wird Ihnen fünfeinhalb Monate vor Tilgungsbeginn in Ihrem Online-Kreditportal zur Verfügung gestellt.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiBeWC0
Link kopieren Link kopiert