Ihr persönlicher Zugang zum Online-Kreditportal macht es Ihnen leicht Ihren Kredit zu verwalten. Melden Sie sich regelmäßig an und überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten und Nachrichten. Dies ist wichtig, damit wir mit Ihnen per Post oder E-Mail in Kontakt treten können und Sie keine wichtigen Mitteilungen verpassen.
Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Online-Kreditportal – z.B. wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern, eine neue PIN beantragen oder eine außerplanmäßige Rückzahlung tätigen können.
Unter dem Menüpunkt "Bankverbindung" oder "Kontaktdaten" können Sie uns Ihre aktuellen Änderungen schnell und einfach mitteilen.
Liegt uns Ihre aktuelle Anschrift noch nicht vor, senden Sie uns bitte einen unterschriebenen Auftrag mit diesen Angaben:
So schicken Sie uns Ihren Auftrag:
Per Post an die KfW Niederlassung Bonn, 53170 Bonn oder als E-Mail-Anlage (Scan oder Foto) über unser Kontaktformular.
Wenn Sie sich dreimal mit einer ungültigen PIN anmelden, wird der Zugang zum Online-Kreditportal aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Klicken Sie auf "PIN anfordern" und wählen Sie aus, welcher Weg für Sie angenehmer ist. Mit der Anforderung setzen wir die Sperre automatisch zurück.
Die E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink kann in Ihrem Spam-Ordner landen, schauen Sie bitte auch dort nach. Länger als eine Stunde darf der Versand nicht dauern.
Wenn doch, stimmt etwas mit Ihrer E-Mail-Adresse nicht. Bitte wiederholen Sie dann den Vorgang mit der Option "Postversand".
Der Aktivierungslink ist 30 Minuten lang gültig. Ist diese Zeit überschritten starten Sie den Vorgang bitte erneut.
Wichtig: Fordern Sie innerhalb der 30 Minuten einen neuen Aktivierungslink über das Portal an, wird der vorherige automatisch ungültig.
Um zum Mobile-Tan-Verfahren zu wechseln, lesen Sie bitte unter "Meine Zugangsdaten" und "Wechsel zu Mobile-TAN" die Nutzungsbedingungen und akzeptieren diese.
Anschließend gehen Sie unter "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN verwalten" wie folgt vor, um das Mobile Tan-Verfahren zu aktivieren:
Die Sperrung können Sie über den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" unter "Mobile-TAN verwalten" jederzeit selbst wieder aufheben. Wir senden Ihnen aus Sicherheitsgründen in diesem Fall einen neuen Aktivierungscode per Post zu, mit dem Sie die Entsperrung bestätigen können. Nachdem Sie den Aktivierungscode erhalten haben, geben Sie ihn bitte im Feld „Aktivierungscode“ ein und klicken dann auf "Aktivierungscode anwenden". Damit bestätigen Sie die Entsperrung.
Wenn Sie Ihre Rufnummer ändern möchten, nutzen Sie bitte den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" und den Unterpunkt "Mobile-TAN verwalten".
Bitte erfassen Sie Ihre neue Mobilfunknummer im internationalen Format. Anschließend wählen Sie eine Versandadresse aus Ihren hinterlegten Anschriften und fordern einen Aktivierungscode für diese Rufnummer an. Nachdem Sie den Aktivierungscode erhalten haben, geben Sie ihn bitte im Feld „Aktivierungscode“ ein und klicken dann auf "Aktivierungscode anwenden".
Wichtig: Ist die Eingabemöglichkeit deaktiviert, wurde noch kein Aktivierungscode erzeugt oder der Code ist abgelaufen.
Die erzeugte Mobile-TAN ist 10 Minuten gültig.
Wenn Sie Ihre Rufnummer sperren möchten, nutzen Sie bitte den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN sperren".
Durch die Sperre erhalten Sie keine TAN’s mehr an Ihre hinterlegt Mobilfunknummer und können keine TAN-pflichtigen Aufträge mehr erteilen. Dafür ist die Entsperrung notwendig.
Über den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN verwalten" heben Sie die Sperre jederzeit selbst wieder auf oder hinterlegen Sie eine alternative Mobilfunknummer. Wir senden Ihnen in jedem Fall einen neuen Aktivierungscode per Post, mit der Sie die Entsperrung bestätigen können.
Beim OTP-Verfahren wird ein Einmalpasswort (TAN) per Authentifizierungsanwendung (Authenticator App) generiert und auf Ihrem Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) angezeigt. Alle 30 Sekunden wird die angezeigte TAN aktualisiert.
Sie können den Anbieter für diese App frei wählen.
Ein Versand der TAN erfolgt beim OTP-Verfahren nicht. Die TAN wird direkt auf Ihrem Endgerät erzeugt und ist damit vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt. Weitere Informationen zur Aktivierung des OTP-Verfahrens finden Sie hier.
Um das OTP-Verfahren einzurichten, lesen Sie bitte unter "Meine Zugangsdaten" und "Wechsel zu OTP" die Nutzungsbedingungen und akzeptieren diese. Mit dem Wechsel auf das OTP-Verfahren wird Ihr bisheriges TAN-Verfahren ungültig. Ist bei Ihnen bereits das OTP-Verfahren hinterlegt, heißt die Funktion "OTP einrichten".
In den folgenden Schritten erklären wir Ihnen, wie Sie das OTP-Verfahren einrichten und damit für die Freigabe von Aufträgen im Online-Kreditportal nutzen können.
Diese Funktion bietet Ihnen die Möglichkeit, zum Beispiel bei einem Gerätetausch das hinterlegte Endgerät zu löschen.
Wichtig: Nachdem Sie das Gerät gelöscht haben, bleibt der Eintrag "KfW" in der Authenticator App erhalten. Wenn Sie das OTP-Verfahren erneut einrichten, wird Ihnen ein neuer, veränderter QR-Code angezeigt. Daher müssen Sie zusätzlich auch den veralteten Eintrag in der App löschen oder überschreiben.
Ohne aktiviertes TAN-Verfahren können Sie keine TAN-pflichtigen Aufträge erfassen. Starten Sie daher direkt im Anschluss nach der Gerätelöschung die Aktivierung des TAN-Verfahrens neu.
Die Funktion "Stundung/Freistellung beantragen" unter dem Menüpunkt "Konto" können Sie ab ca. 6 Wochen vor Tilgungsbeginn nutzen.
So gehen Sie vor:
Schritt 1
Sie ergänzen die geforderten Angaben im folgenden Online-Antrag und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Neben den Erläuterungen zum jeweiligen Eingabeschritt finden Sie weitere Ausfüllhinweise in den Hilfeseiten. Der Link dorthin befindet sich links oben im Online-Antrag. Für den gesamten Antrag haben Sie maximal 60 Minuten Zeit, danach werden Sie automatisch abgemeldet.
Schritt 2
Sie schließen die Eingabe ab und bestätigen Ihre Angaben mit einer Transaktionsnummer (TAN). In der Regel benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrages keine zusätzlichen Unterlagen in Papierform.
Wir antworten Ihnen direkt im Online-Kreditportal. Schauen Sie daher regelmäßig in Ihren elektronischen Postkorb. Sofern wir keine Rückfragen an Sie haben, dauert die Bearbeitung etwa vier Wochen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Einzureichen sind folgende Dokumente:
Sofern Sie aus verschiedenen Quellen Einkommen beziehen, geben Sie bitte die gesamte Höhe an (zum Beispiel: Nettogehalt zuzüglich Wohngeld oder SGB II Zahlungen). Auch Zuwendungen privater Dritter müssen hier eingerechnet werden. Kindergeld zählt nicht zu Ihrem Einkommen und soll daher nicht angegeben werden.
Zuwendungen Dritter (zum Beispiel durch Verwandte) sind regelmäßige Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen ohne vereinbarte Gegenleistung. In der Praxis sind gängige Sachverhalte, dass Sie bei jemandem kostenfrei wohnen oder monatlich Geld für Ihre Lebenshaltungskosten erhalten.
Unterhaltsberechtigte Personen sind Personen, für deren Lebenshaltungskosten Sie aufkommen. Dazu zählen zum Beispiel: eigene Kinder, Ehepartner − sofern diese kein eigenes oder/nur geringes Einkommen beziehen.
Sofern die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder aus ihrem Einkommensnachweis hervor geht, ist dies ausreichend. Falls nicht, können Sie uns dies durch die Geburtsurkunden Ihrer Kinder belegen.
Dies ist nur relevant im Aufstiegs-BAföG, dem BAföG-Bankdarlehen und dem Bildungskredit.
Außergewöhnliche Zahlungsverpflichtungen sind Ausgaben, die neben den üblichen Lebenshaltungskosten-, wie Miete und Ausgaben für Lebensmittel, Strom, Telefon, etc. anfallen.
Darunter fallen zum Beispiel weitere Bildungsdarlehen (außerhalb der KfW), Fortbildungskosten oder Inkassokosten.
Gerne können Sie den Auszahlungsbetrag im Online-Kreditportal monatlich - bis zu 6 Monate im Voraus - ändern. Klicken Sie hierfür auf "Konto" und dann "Auszahlungsplan ändern".
Bitte erfassen Sie Ihren Auftrag für den Folgemonat spätestens am 15. des Vormonats und wählen einen Betrag zwischen 100 und 650 Euro.
Wichtig: Nach Auszahlungsbeginn ist eine Änderung frühestens am darauffolgenden Roll-Over-Termin (01.04. bzw. 01.10.) möglich.
Beenden Sie Ihre Auszahlungen über den Punkt "Konto (Ihre Kontonummer)" und dann "Auszahlungsplan ändern". Bitte wählen Sie aus:
Beachten Sie folgende Termine zur Erfassung des Auszahlungsstopps:
In jedem Fall geht Ihr Darlehen nach der letzten Auszahlung in die Karenzzeit über. Diese tilgungsfreie Zeit dauert mindestens 6 Monate und maximal 23 Monate.
Beauftragen Sie gerne eine Sondertilgung im Online-Kreditportal über den Menüpunkt "Konto" die Funktion "außerplanmäßige Rückzahlung"
Das geht monatlich ab einem Betrag von 100 Euro – bis zu 6 Monate im Voraus.
Erfassen Sie Ihren Auftrag bis zum 15. des Monats, ziehen wir den Betrag am 1. Bankarbeitstag des Folgemonats ein.
Die Erfassung des Zinsaufschubs nehmen Sie bitte im Online-Kreditportal zu folgenden Terminen vor:
Entscheiden Sie sich für einen Zinsaufschub, wird der aufgeschobene Zinsbetrag mit Beginn der Tilgungsphase fällig. Circa 5 Monate vor Tilgungsbeginn erhalten Sie ein Angebot auf Kapitalisierung der Zinsen. Wenn Sie das Angebot annehmen, werden die aufgeschobenen Zinsbeträge die Darlehensschuld erhöhen und im Rahmen der monatlichen Annuitäten zurückgezahlt.
Sobald Sie den Tilgungsplan erhalten haben, können Sie Ihre Rate im Online-Kreditportal unter dem Menüpunkt "Konto" die Funktion "Tilgungsplan ändern" auswählen und anpassen. Ändern Sie die Rate bis zum 15. des Monats, ziehen wir die neue Rate erstmalig zum 1. des übernächsten Monats ein.
Beispiel:
Sie haben maximal 25 Jahre – oder bis Sie das 67. Lebensjahr erreichen – Zeit, um Ihren Kredit zurückzuzahlen. Daraus errechnet sich Ihre Mindestrate.
Wenn Sie die Abschlussprüfung Ihrer geförderten Fortbildungsmaßnahme bestanden haben, können Sie einen Erlass beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt(PDF, 157 KB, barrierefrei).
Der Erlass wird auf das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren berechnet. Die Beträge, die Sie zur Finanzierung Ihres monatlichen Lebensunterhalts erhalten haben, erlassen wir nicht.
So geht’s:
Bitte beachten Sie: Für Darlehensbeträge, die bereits fällig sind oder die Sie vorzeitig zurückgezahlt haben, gewähren wir keinen Erlass.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine Antwort über den Erlassbetrag und das Datum, zu dem der Erlassbetrag ausgebucht wird, in den elektronischen Postkorb Ihres Online-Kreditportals.
Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal den Menüpunkt "Konto" und dann "Anderes" aus. Hier können Sie uns Ihre neue Tilgungsrate mitteilen, die zukünftig von Ihrem Girokonto eingezogen werden soll.
Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.
Erteilen Sie uns Ihren Auftrag für den einmaligen Einzug im Online-Kreditportal unter dem Menüpunkt "Konto" und dann "Außerplanmäßige Rückzahlung".
Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gewähren wir nicht.
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 761 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
Erteilen Sie uns Ihren Auftrag für den einmaligen Einzug im Online-Kreditportal unter dem Menüpunkt "Konto" und dann "Außerplanmäßige Rückzahlung".
Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gewähren wir nicht.
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 800 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal den Menüpunkt "Konto" die Funktion "Anderes" aus. Hier können Sie uns Ihre neue Tilgungsrate mitteilen, die zukünftig von Ihrem Girokonto eingezogen werden soll.
Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.
Ihren gewünschten Betrag – oder die gesamte Darlehenssumme – ziehen wir für Sie per Lastschrift ein. Bitte beauftragen Sie den Einzug im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Außerplanmäßige Rückzahlung".
Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal die Funktion "Tilgungsplan ändern"" unter dem Menüpunkt "Konto" aus. Hier erfassen Sie ihre neue Wunschrate.
Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 761 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
Einen Moment bitte. Der KfW-Chatbot wird geladen.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiBfG93
Link kopieren Link kopiert