Ihr persönlicher Zugang zum Online-Kreditportal macht es Ihnen leicht Ihren Kredit zu verwalten. Melden Sie sich regelmäßig an und überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten und Nachrichten. Dies ist wichtig, damit wir mit Ihnen per Post oder E-Mail in Kontakt treten können und Sie keine wichtigen Mitteilungen verpassen.
Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Online-Kreditportal – z.B. wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern, eine neue PIN beantragen oder eine außerplanmäßige Rückzahlung tätigen können.
Unter dem Menüpunkt "Bankverbindung" oder "Kontaktdaten" können Sie uns Ihre aktuellen Änderungen schnell und einfach mitteilen.
Liegt uns Ihre aktuelle Anschrift noch nicht vor, senden Sie uns bitte einen unterschriebenen Auftrag mit diesen Angaben:
So schicken Sie uns Ihren Auftrag:
Per Post an die KfW Niederlassung Bonn, 53170 Bonn oder als E-Mail-Anlage (Scan oder Foto) über unser Kontaktformular.
Wenn Sie sich dreimal mit einer ungültigen PIN anmelden, wird der Zugang zum Online-Kreditportal aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Klicken Sie auf "PIN anfordern" und wählen Sie aus, welcher Weg für Sie angenehmer ist. Mit der Anforderung setzen wir die Sperre automatisch zurück.
Die E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink kann in Ihrem Spam-Ordner landen, schauen Sie bitte auch dort nach. Länger als eine Stunde darf der Versand nicht dauern.
Wenn doch, stimmt etwas mit Ihrer E-Mail-Adresse nicht. Bitte wiederholen Sie dann den Vorgang mit der Option "Postversand".
Der Aktivierungslink ist 30 Minuten lang gültig. Ist diese Zeit überschritten starten Sie den Vorgang bitte erneut.
Wichtig: Fordern Sie innerhalb der 30 Minuten einen neuen Aktivierungslink über das Portal an, wird der vorherige automatisch ungültig.
Um zum Mobile-Tan-Verfahren zu wechseln, lesen Sie bitte unter "Meine Zugangsdaten" und "Wechsel zu Mobile-TAN" die Nutzungsbedingungen und akzeptieren diese.
Anschließend gehen Sie unter "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN verwalten" wie folgt vor, um das Mobile Tan-Verfahren zu aktivieren:
Die Sperrung können Sie über den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" unter "Mobile-TAN verwalten" jederzeit selbst wieder aufheben. Wir senden Ihnen aus Sicherheitsgründen in diesem Fall einen neuen Aktivierungscode per Post zu, mit dem Sie die Entsperrung bestätigen können. Nachdem Sie den Aktivierungscode erhalten haben, geben Sie ihn bitte im Feld „Aktivierungscode“ ein und klicken dann auf "Aktivierungscode anwenden". Damit bestätigen Sie die Entsperrung.
Wenn Sie Ihre Rufnummer ändern möchten, nutzen Sie bitte den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" und den Unterpunkt "Mobile-TAN verwalten".
Bitte erfassen Sie Ihre neue Mobilfunknummer im internationalen Format. Anschließend wählen Sie eine Versandadresse aus Ihren hinterlegten Anschriften und fordern einen Aktivierungscode für diese Rufnummer an. Nachdem Sie den Aktivierungscode erhalten haben, geben Sie ihn bitte im Feld „Aktivierungscode“ ein und klicken dann auf "Aktivierungscode anwenden".
Wichtig: Ist die Eingabemöglichkeit deaktiviert, wurde noch kein Aktivierungscode erzeugt oder der Code ist abgelaufen.
Die erzeugte Mobile-TAN ist 10 Minuten gültig.
Wenn Sie Ihre Rufnummer sperren möchten, nutzen Sie bitte den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN sperren".
Durch die Sperre erhalten Sie keine TAN’s mehr an Ihre hinterlegt Mobilfunknummer und können keine TAN-pflichtigen Aufträge mehr erteilen. Dafür ist die Entsperrung notwendig.
Über den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" und "Mobile-TAN verwalten" heben Sie die Sperre jederzeit selbst wieder auf oder hinterlegen Sie eine alternative Mobilfunknummer. Wir senden Ihnen in jedem Fall einen neuen Aktivierungscode per Post, mit der Sie die Entsperrung bestätigen können.
Bitte rufen Sie uns an. Gerne entsperren wir Ihre TAN-Liste.
Bitte wechseln Sie auf das Mobile-TAN-Verfahren. Eine neue TAN-Liste können Sie nicht mehr bestellen. Die erforderlichen TAN-Nummern für Ihre Änderungen und Aufträge senden wir Ihnen hierbei direkt auf Ihre Mobilfunknummer.
Bitte aktivieren Sie die neue TAN-Liste über den Menüpunkt "Meine Zugangsdaten" und "TAN-Liste aktivieren".
Liegt uns Ihre aktuelle Anschrift noch nicht vor, senden Sie uns bitte einen unterschriebenen Auftrag mit diesen Angaben:
So schicken Sie uns Ihren Auftrag:
Per Post an die KfW Niederlassung Bonn, 53170 Bonn oder als E-Mail-Anlage (Scan oder Foto) über unser Kontaktformular.
Die Funktion "Stundung/Freistellung beantragen" unter dem Menüpunkt "Konto" können Sie ab ca. 6 Wochen vor Tilgungsbeginn nutzen.
So gehen Sie vor:
Schritt 1
Sie scannen oder fotografieren die Einkommensnachweise/Nachweise zur Finanzierung des Lebensunterhaltes.
Schritt 2
Sie melden sich im Online-Kreditportal an und klicken auf „Stundung/Freistellung beantragen". Schritt für Schritt füllen Sie den elektronischen Antrag aus und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch.
Haben Sie alle Unterlagen hochgeladen, bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie bekommen nach erfolgreichem absenden eine Mitteilung, wann Sie mit einer Antwort rechnen können. Den Lastschrifteinzug stoppen wir, sofern wir Ihrem Antrag zustimmen.
Bitte schauen Sie regelmäßig ins Online-Kreditportal. Unsere Antwort erhalten Sie in Ihren elektronischen Postkorb.
Je nachdem wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren, reichen Sie bitte die für Sie zutreffenden Nachweise ein:
Bitte laden Sie keine Kontoauszüge hoch.
Sie sind selbstständig?
Dann kommt es darauf an, welches Darlehen Sie haben:
Weitere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie während der Antragstellung im Online-Kreditportal auf der Hilfeseite.
Die Klassifizierung der angezeigten Nachweise unterscheidet sich in:
Sofern Sie aus verschiedenen Quellen Einkommen beziehen, rechnen Sie diese bitte zusammen und geben die gesamte Höhe an (z.B. Gehalt und Aufstockung durch Wohngeld oder SGB II).
Erhalten Sie Kindergeld oder Zuwendungen Dritter rechnen Sie diese Einkünfte bitte nicht ein, da diese nicht als Einkommen zählen.
Zuwendungen Dritter sind regelmäßige Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen, für die keine Gegenleistung vereinbart ist. Zum Beispiel wenn Sie bei jemandem (z. B. bei Verwandten) kostenfrei wohnen oder monatlich Geld für Ihre Lebenshaltungskosten bekommen.
Das sind die Personen, für deren Lebensbedürfnisse Sie sorgen. Zum Beispiel Ihre Kinder oder Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – der kein eigenes/nur geringes Einkommen bezieht.
Stehen die unterhaltpflichtigen Kinder auf Ihrem Einkommensnachweis reicht das bereits aus. Falls nicht, laden Sie die Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder die Meldebescheinigung hoch.
Das sind zum Beispiel Fortbildungskosten, Inkassokosten oder teure Medikamente bei chronischer/lang andauernden Krankheit.
Nur Bildungskredit und BAföG-Bankdarlehen
Bei weiteren Belastungen reichen Sie uns bitte Nachweise (z.B. Kreditvertrag, Zahlungsaufforderung oder die Zahlungsvereinbarung) ein, aus denen die Höhe der monatlichen Raten, der Grund der Aufnahme sowie die aktuelle Darlehenshöhe hervorgeht.
Bitte senden Sie uns keine Kontoauszüge zu.
Gerne können Sie den Auszahlungsbetrag im Online-Kreditportal monatlich - bis zu 6 Monate im Voraus - ändern. Klicken Sie hierfür auf "Konto" und dann "Auszahlungsplan ändern".
Bitte erfassen Sie Ihren Auftrag für den Folgemonat spätestens am 15. des Vormonats und wählen einen Betrag zwischen 100 und 650 Euro.
Wichtig: Nach Auszahlungsbeginn ist eine Änderung frühestens am darauffolgenden Roll-Over-Termin (01.04. bzw. 01.10.) möglich.
Beenden Sie Ihre Auszahlungen über den Punkt "Konto (Ihre Kontonummer)" und dann "Auszahlungsplan ändern". Bitte wählen Sie aus:
Beachten Sie folgende Termine zur Erfassung des Auszahlungsstopps:
In jedem Fall geht Ihr Darlehen nach der letzten Auszahlung in die Karenzzeit über. Diese tilgungsfreie Zeit dauert mindestens 6 Monate und maximal 23 Monate.
Beauftragen Sie gerne eine Sondertilgung im Online-Kreditportal über den Menüpunkt "Konto" die Funktion "außerplanmäßige Rückzahlung"
Das geht monatlich ab einem Betrag von 100 Euro – bis zu 6 Monate im Voraus.
Erfassen Sie Ihren Auftrag bis zum 15. des Monats, ziehen wir den Betrag am 1. Bankarbeitstag des Folgemonats ein.
Die Erfassung des Zinsaufschubs nehmen Sie bitte im Online-Kreditportal zu folgenden Terminen vor:
Entscheiden Sie sich für einen Zinsaufschub, wird der aufgeschobene Zinsbetrag mit Beginn der Tilgungsphase fällig. Circa 5 Monate vor Tilgungsbeginn erhalten Sie ein Angebot auf Kapitalisierung der Zinsen. Wenn Sie das Angebot annehmen, werden die aufgeschobenen Zinsbeträge die Darlehensschuld erhöhen und im Rahmen der monatlichen Annuitäten zurückgezahlt.
Sobald Sie den Tilgungsplan erhalten haben, können Sie Ihre Rate im Online-Kreditportal unter dem Menüpunkt "Konto" die Funktion "Tilgungsplan ändern" auswählen und anpassen. Ändern Sie die Rate bis zum 15. des Monats, ziehen wir die neue Rate erstmalig zum 1. des übernächsten Monats ein.
Beispiel:
Sie haben maximal 25 Jahre – oder bis Sie das 67. Lebensjahr erreichen – Zeit, um Ihren Kredit zurückzuzahlen. Daraus errechnet sich Ihre Mindestrate.
Wenn Sie die Abschlussprüfung Ihrer geförderten Fortbildungsmaßnahme bestanden haben, können Sie einen Erlass beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt(PDF, 157 KB, barrierefrei).
Der Erlass wird auf das Darlehen für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren berechnet. Die Beträge, die Sie zur Finanzierung Ihres monatlichen Lebensunterhalts erhalten haben, erlassen wir nicht.
So geht’s:
Bitte beachten Sie: Für Darlehensbeträge, die bereits fällig sind oder die Sie vorzeitig zurückgezahlt haben, gewähren wir keinen Erlass.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine Antwort über den Erlassbetrag und das Datum, zu dem der Erlassbetrag ausgebucht wird, in den elektronischen Postkorb Ihres Online-Kreditportals.
Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal den Menüpunkt "Konto" und dann "Anderes" aus. Hier können Sie uns Ihre neue Tilgungsrate mitteilen, die zukünftig von Ihrem Girokonto eingezogen werden soll.
Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.
Erteilen Sie uns Ihren Auftrag für den einmaligen Einzug im Online-Kreditportal unter dem Menüpunkt "Konto" und dann "Außerplanmäßige Rückzahlung".
Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gewähren wir nicht.
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 761 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
Erteilen Sie uns Ihren Auftrag für den einmaligen Einzug im Online-Kreditportal unter dem Menüpunkt "Konto" und dann "Außerplanmäßige Rückzahlung".
Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gewähren wir nicht.
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 800 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal den Menüpunkt "Konto" die Funktion "Anderes" aus. Hier können Sie uns Ihre neue Tilgungsrate mitteilen, die zukünftig von Ihrem Girokonto eingezogen werden soll.
Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.
Ihren gewünschten Betrag – oder die gesamte Darlehenssumme – ziehen wir für Sie per Lastschrift ein. Bitte beauftragen Sie den Einzug im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Außerplanmäßige Rückzahlung".
Wählen Sie in Ihrem Online-Kreditportal die Funktion "Tilgungsplan ändern"" unter dem Menüpunkt "Konto" aus. Hier erfassen Sie ihre neue Wunschrate.
Den Auftrag bestätigen Sie bitte mit einer gültigen TAN.
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung"(PDF, 761 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
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